Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

294  Nr.  44.  1917.
(4)  Bekanntmachung  vom  7.  März  1917,  betreffend  Kriegsreifeprlfungen  an
den  höheren  Lehranstalten.

Diejenigen  Schüler  der  Prima  höherer  Lehranstalten,  welche  die  Schule  so

lange  besucht  haben,  bis  über  ihre  regelrechte  Versetzung  nach  der  Oberprima

entschieden  ist,  können  zur  Kriegsreifeprüfung  zugelassen  werden,  sobald  sie  infolge

  der  Einberufung  ihrer  Jahresklasse  zum  Heeresdienst  eingezogen  werden.
Schwerin,  den  7.  März  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
Unterrichtsangelegenheiten.

Langfeld.