Kriegssteuern. 251
der Gemeinden sind, kommen doch in allen Bundeestaaten in erster Linie nur den Gemeinden
zugute. Die Verbrauchsabgaben hat im Laufe der letzten 40 Jahre fast alle das
Reich an sich gezogen. Die Verkehresteuern sind den Bundesstaaten bis auf einen ziemlich
kleinen Rest auch genommen worden. Auch an das Vermögen sind wir beim Wehrbeitrag
und auch bei der Kriegesgewinnsteuer schon herangegangen und werden es wohl bei dem
später nicht zu vermeidenden Auebau der Erbschaftesteuer wieder tun müssen. Da ist es
also doch wohl zu begreifen, wenn in den einzelnen Landtagen die dortigen Finanzver--waltungen
um dieses Letzte, um die Einkommensteuer, kämpfen wie die Löwin um ihr
Zunges. Ee ist eben die Erhaltung der letzten Steuerquelle, über die die Bundesstaaten
frei verfügen.
Nun, meine Herren, zum Exempel! Die Gesetzgebung von 1916 brachte uns indirekte
Abgaben in einer geschätzten Höhe von 650 Millionen Mark. Sie wären also 1916 mit
325 Millionen, 1917 und 1918 mit je 630 Millionen, also mit 1 Milliarde 625 Mlllionen
einzusetzen. Die Gesetzgebung von 1917 brachte Kohlen und BVerkehr mit einem geschätzten
Betrage von rund 800 Millionen, also für 1917 400 Millionen, für 1918 800 Millionen,
zusammen 1200 Millionen. 1918 kommen die Getränkesteuern, die Postabgaben und die
Woarenumsatzabgaben — ich will die Börsensteuer einmal als ein Neutrum außer Betracht
lassen; elgentlich könnte man sie der Besitzsteucr ganz ruhig zuzählen, ober auf eine Kleinlgkeit
kommt es hier nicht an —. Mir haben also in dem Hauptsteuerbukett für 1918 etwa
2 Nilliarden 260 Mlllionen indirekte Belastung vorgeschlagen. Sie wären für 1918 mit
der Hälfte, wenn es gut geht, also mit 1130 Millionen einzusetzen; das ergibt für die ganze
Zeit 1625 Millionen, plus 1200 Millionen plus 80 Millionen, gleich 4005 Millionen,
d. h. rund 4 Milliarden. Habei waren auch die Luxus- und die Weinsteuer schon als indirekte,
als Verbrauchebelastung gerechnet. Aber die will ich ruhig in dem Bukett lassen.
Sie werden also aus den Zahlen, die ich Ihnen für die direkten Steuern gebe, sehen, daß
es wirklich auf eine Kleinigkeit nicht so ankommt. Demgegenüber die dlrekten Steuern.
Da müssen Sie den Wedbrsteuerbetrag mitberechnen; denn er ist im Hochsommer 1914
zum ersten Male, dann im Frühjahr 1915 und dann im Jahre 1916 noch einmol mit seinen
Raten erhoben worden, ist also der Kriegsführung zugute gekommen und hat auf der
anderen Seite auch den Steuerzahler während des Kriegee belastet. Dann kam im Jahre
1916 die damale bewilligte Kriegesteuer und im Jahre 1917 der 20% ige Zuschlag, dle
zusammen mit einem Betrage von ungefähr 5,7 Milliarden einzusetzen sein würden. Dann
kommen zwei Raten der Besitzsteuer mit 200 Millionen Mark, und dann kommt der Vorschlag,
den wir Ihnen jetzt machen, die Neubehandlung der Kriegegewinnsteuer mit einem
geschätzten Betrage von etwa 600 Millionen Mark. Das sind doch im ganzen für die fünf
Etatsjahre 7,5 Milliarden direkte Steuern, die, das betone ich, erhoben worden sind, oder
die in diesem Jahre noch erhoben werden, während ein Teil der indirekten Steuer während
des Krieges zweifellos noch nicht zur Erhebung hat gelangen können
Meine Herren, zu den Momenten, die wir bei der endgültigen Auseinandersetzung
werden berücksichtigen müssen, gehört neben vielen anderen jetzt noch nicht übersehbaren
Punkten, so z. B. der Höhe der Entschädigung, auf die ich hoffe, auch der eines Abbaues
der Geldinflation, von der ich vorhin sprach. Diese Geldinflation mußte zu der beklagenswerten
Hebung des Prelsniveaue führen, unter der gerade der Mittelstand am allermelsten
zu leiden hat.
Meine Herren, wir werden dann bei der endgültigen Reform auch die Frage der
Monopole zu prüfen haben, und dazu möchte lch heute schon einee bemerken. Fur ein
Allbeilmittel halte ich sie auch nicht. Ein Allheilmittel gibt es auf dem steuerlichen Gebiete,
das wir nachher bearbeiten müssen, meiner Uberzeugung nach nicht. Ein Monopol
— und zwar ein großes und, wie ich hoffe, im Frieden recht ertragreiches Monopol —