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Die Oberämter werden angewiesen, in Gemäßheit der bestehenden Vorschriften
für den rechtzeitigen Abschluß der Katasterrevisionsgeschäfte und der Umlage in den
einzelnen Gemeinden, sowie für den rechtzeitigen Einzug und die Ablieferung der Beiträge
zu sorgen und die zu fertigenden Umlageurkunden spätestens auf den 1. April 1905 an
den Verwaltungsrat einzusenden.
Stuttgart, den 14. Dezember 1904.
Pischek.
Hekanntmachung des Ministerinms des Junern,
belreffend den Bestand der Eichämter. Vom 23. Dezember 1904.
Die Errichtung eines Faßeichamts in Abtsgmünd, O.A. Aalen, ist genehmigt
worden.
Stuttgart, den 23. Dezember 1904.
Pischek.
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