Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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Die  Oberämter  werden  angewiesen,  in  Gemäßheit  der  bestehenden  Vorschriften
für  den  rechtzeitigen  Abschluß  der  Katasterrevisionsgeschäfte  und  der  Umlage  in  den
einzelnen  Gemeinden,  sowie  für  den  rechtzeitigen  Einzug  und  die  Ablieferung  der  Beiträge
zu  sorgen  und  die  zu  fertigenden  Umlageurkunden  spätestens  auf  den  1.  April  1905  an
den  Verwaltungsrat  einzusenden.

Stuttgart,  den  14.  Dezember  1904.
Pischek.

Hekanntmachung  des  Ministerinms  des  Junern,
belreffend  den  Bestand  der  Eichämter.  Vom  23.  Dezember  1904.

Die  Errichtung  eines  Faßeichamts  in  Abtsgmünd,  O.A.  Aalen,  ist  genehmigt
  worden.

Stuttgart,  den  23.  Dezember  1904.
Pischek.

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