Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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angebracht,  so  sind  die  Feuerwände  in  solcher  Ausdehnung  herzustellen,  daß  deren  Schlußpfosten
  nicht  bloß  von  dem  Kesselgemäuer  wenigstens  60  cm  abstehen,  sondern  daß  sie
auch  mindestens  1,5  m  von  der  Schüröffnung  entfernt  bleiben.  Auch  sind  in  diesem
Falle  Wände  und  Decken  zu  vergipsen  und  Fußböden  aus  feuersicherem  Materiale  herzustellen.


Ist  die  Schüröffnung  gegen  den  Arbeitsraum  sicher  abgeschlossen,  so  darf  der  Boden
aus  Holz  bestehen,  soweit  er  wenigstens  60  cm  vom  Kesselgemäuer  entfernt  bleibt.

§.  33.

Hinsichtlich  der  Beschaffenheit  der  zur  Aufstellung  von  Dampfkesseln  bestimmten
Räume  und  des  Feuerwerkes  in  denselben  bleiben  die  Vorschriften  der  Ministerialverfügung
vom  14.  Dezember  1871  (Reg.  Blatt  S.  357  in  Kraft.

S.  34.

Auf  die  Backöfen  der  Bäcker,  die  Caleiniröfen  der  Pottaschesieder
  und  die  Gemeindebacköfen  finden  bezüglich  der  Beschaffenheit  des  Bodens,
der  Unterlage  der  Wände  und  der  Decke  der  betreffenden  Gelasse  die  Vorschriften  für
Kesselfeuerungen  zu  gewerblichem  Betrieb  (§.  32)  Anwendung.

Im  Uebrigen  sind  die  Vorschriften  für  Hausbacköfen  (§.  14)  zu  beobachten.

g.  35.
Die  Backöfen  der  Conditoren  sind  ebenso  zu  behandeln  wie  Zimmeröfen
(6§.  2,  3).
Uebrigens  ist  der  Fußboden  rings  um  dieselben  auf  eine  Breite  von  mindestens  60  cm
mit  feuersicherem  Material  zu  belegen.
§.  36.
Für  die  Bauart  der  Gelasse  mit  Hafneröfen  ist  die  Beschaffenheit  des  Ofengewölbes
maßgebend.
Bleibt  dasselbe  ohne  weiteren  Schutz,  so  darf  der  Ofen  nur  in  einem  Raum  mit
massiven  Wänden,  steinernem  Boden  und  steinerner  Decke  untergebracht  werden.
Wird  aber  über  dem  Ofengewölbe  in  einigem  Abstand  von  diesem  ein  zweites
Gewölbe  (Schutzgewölbe)  angebracht,  oder  das  mindestens  30  em  stark  herzustellende  Ofengewölbe
  mit  einem  eben  so  dicken  Lehmmantel  versehen,  so  ist  die  Errichtung  solcher  Oefen