Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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her  zu  ausgedehnter  Lehrinstitute  dem  lateinischen
  Schulfonve  zurückfallenden  Ausgabssammen
  sollen  vorzüglich  zur  Verbesserung
der  Besoldungen  besonders  würdiger
und  sich  auszeichnender  Lehrer  an
den  Mittelschulen  nach  und  nach  verwender,
und  für  jezt  davon  dem  dießorkigen  verdienten
  Gymnasiums-Rektor  und  Drofessor  Lechner
  eine  jährliche,  vom  nächsten  Etatsjahre
an  flüssige  Gehaltszulage  von  dco  fl.  angewiesen
  werden.  Endlich  und

4.  haben  Seine  königliche  Majestär,  um
Kimrliche  Professoren  an  Allerhöchstdero  Mittelschulen
  auch  über  ihre  Aus  sicht  in  die
Zukunft  zu  beruhigen,  allergnädigst  verordnet:


a.  Hinsichtlich  der  geistlichen  Professoren,
  daß  für  diese  als  Surrogat  der
denselben  ehedem  bestimmten  nunmehr  aufgehobenen
  Kanonzkate  eine  angemessene  Anjzahl
  der  besseren  Pfarreien  oder  Benefizien
in  den  verschiedenen  Provinzen  des  Königreiches
  als  Drofe  surs-Pfründen  er:
klret  werden  sollen,  bei  derer  Erledigung
immer  einer  der  verdientesten  wirklichen
Professoren  in  den  Absentgenuß,  oder  der
gemeritirten  in  den  wirklichen  Bestz  eintreten,
  und  in  beiden  Fällen  darauf  investirt
  werden  soll.

b.  Hinsichrlich  der  weltlichen  Professoren,
  daß  diese  nicht  nur  ebenfalls  nach
dem  Grade  ihrer  besonderen  Würdigkeit
und  Auszeichnung  Gehaltszulagen,  sondern
  auch  nach  einer  Reihe  nüßzlich  vollstreckter
  Dienstjahre,  so  wie  in  unrerschul-1058



deten  Dienstes-Unfaͤhigkeits-Faͤllen,  einen
anstaͤndigen  Ruhegehalt,  ihre  etwa  zuruͤckzulassenden
  Gattinen  und  Kinder  aber  verhaͤltnißmaͤssige
  Pensionen  zu  erwarten  haben.
Indem  nun  Seine  koͤnigliche  Majestaͤt  durch
diese  allerhoͤchst  landesvaͤterliche  Fuͤrsorge  die
Verdienste  des  oͤffentlichen  Lehrstandes  nach
seiner  Wichtigkeit  und  nach  seinem  Einflusse
auf  das  Staatswohl  zu  wuͤrdigen  und  zu  belohnen
  allergnaͤdigst  bedacht  sind,  hegen  Allerhoͤchstdieselben
  auch  zu  allen  Professoren  an
den  Mittelschulen  das  gerechteste  Zutranen,
daß  sie  durch  strenge  Pflichterfüllung  und  rühmliche
  Nacheiferung  die  ihnen  biemit  allergnsdigst
  zugesicherten  Auszeichnungen  auch  zu  erringen

  pflichtgetreuest  sich  bestreben  werden.
München  den  6.  Juni  1807.  «

Koͤnigliche  Landesdirektion  von

Baiern.
Freiherr  von  Weiche.

von  Fabes

 

(Den  Bürger,  Christian  Reindl,  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Zu  Folge  einer  von  dem  Landgerichte  Vorchheim
  erstatteren  Anzeige  hat  der  dortige  Bürger,
  Christian  Reindl,  welcher  schon  bey
mehreren  Gelegenheiten  mit  seltener  Enrschlos
senheit  Gefahren  von  seinen  Mitbürgern  abzuwenden
  bemühere  war,  bei  einem  am  7.
dieses  Monats  daselbst  entstandenen  Brande
dadurch,  daß  er  unaufgesedert  die  mittlere
Etage  des  Hauses  besiieg,  durch  das  Fenster
in  das  Zimmer  drang,  wo  der  Brand  sich
zeigte,  und  die  lisssn  Meubles  auf  die