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her zu ausgedehnter Lehrinstitute dem lateinischen
Schulfonve zurückfallenden Ausgabssammen
sollen vorzüglich zur Verbesserung
der Besoldungen besonders würdiger
und sich auszeichnender Lehrer an
den Mittelschulen nach und nach verwender,
und für jezt davon dem dießorkigen verdienten
Gymnasiums-Rektor und Drofessor Lechner
eine jährliche, vom nächsten Etatsjahre
an flüssige Gehaltszulage von dco fl. angewiesen
werden. Endlich und
4. haben Seine königliche Majestär, um
Kimrliche Professoren an Allerhöchstdero Mittelschulen
auch über ihre Aus sicht in die
Zukunft zu beruhigen, allergnädigst verordnet:
a. Hinsichtlich der geistlichen Professoren,
daß für diese als Surrogat der
denselben ehedem bestimmten nunmehr aufgehobenen
Kanonzkate eine angemessene Anjzahl
der besseren Pfarreien oder Benefizien
in den verschiedenen Provinzen des Königreiches
als Drofe surs-Pfründen er:
klret werden sollen, bei derer Erledigung
immer einer der verdientesten wirklichen
Professoren in den Absentgenuß, oder der
gemeritirten in den wirklichen Bestz eintreten,
und in beiden Fällen darauf investirt
werden soll.
b. Hinsichrlich der weltlichen Professoren,
daß diese nicht nur ebenfalls nach
dem Grade ihrer besonderen Würdigkeit
und Auszeichnung Gehaltszulagen, sondern
auch nach einer Reihe nüßzlich vollstreckter
Dienstjahre, so wie in unrerschul-1058
deten Dienstes-Unfaͤhigkeits-Faͤllen, einen
anstaͤndigen Ruhegehalt, ihre etwa zuruͤckzulassenden
Gattinen und Kinder aber verhaͤltnißmaͤssige
Pensionen zu erwarten haben.
Indem nun Seine koͤnigliche Majestaͤt durch
diese allerhoͤchst landesvaͤterliche Fuͤrsorge die
Verdienste des oͤffentlichen Lehrstandes nach
seiner Wichtigkeit und nach seinem Einflusse
auf das Staatswohl zu wuͤrdigen und zu belohnen
allergnaͤdigst bedacht sind, hegen Allerhoͤchstdieselben
auch zu allen Professoren an
den Mittelschulen das gerechteste Zutranen,
daß sie durch strenge Pflichterfüllung und rühmliche
Nacheiferung die ihnen biemit allergnsdigst
zugesicherten Auszeichnungen auch zu erringen
pflichtgetreuest sich bestreben werden.
München den 6. Juni 1807. «
Koͤnigliche Landesdirektion von
Baiern.
Freiherr von Weiche.
von Fabes
(Den Bürger, Christian Reindl, betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Zu Folge einer von dem Landgerichte Vorchheim
erstatteren Anzeige hat der dortige Bürger,
Christian Reindl, welcher schon bey
mehreren Gelegenheiten mit seltener Enrschlos
senheit Gefahren von seinen Mitbürgern abzuwenden
bemühere war, bei einem am 7.
dieses Monats daselbst entstandenen Brande
dadurch, daß er unaufgesedert die mittlere
Etage des Hauses besiieg, durch das Fenster
in das Zimmer drang, wo der Brand sich
zeigte, und die lisssn Meubles auf die