Nr. 61. 841
schulinspektoren, für die Neuregelung der Funktionsremunerationen der Bezirksoberlehrer sowie
zur Unterstützung der fortbildungspflichtigen Schuldienstexspektanten für den Besuch der Konferenzen
erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
2. Die Beschlüsse des Landrats über Bauvornahmen bei der Kreisackerbauschule in Bayreuth
und die Abtretung eines Grundstückes aus dem Schulgute an das Eisenbahnärar werden
genehmigt. Die Kreisregierung wird beauftragt, gemäß Art. 29 Abs. IV des Landratsgesetzes
die weiteren Verhandlungen hinsichtlich der Grundabtretung im Benehmen mit dem
vom Landrate Bevollmächtigten zu führen und den Grundabtretungsvertrag abzuschließen.
3. Dem Beschlusse des Landrats über den Neubau der Kreisoberrealschule in Bayreuth
haben Wir bereits Unsere Genehmigung erteilt.
4. Die auf die Gehaltsverhältnisse des Lehrpersonals an der Taubstummenanstalt in
Bayreuth sich beziehenden Beschlüsse des Landrats werden genehmigt.
5. Den auf Wohltätigkeit bezüglichen Beschlüssen erteilen Wir die Genehmigung,
soweit dies nicht schon geschehen ist. In letzterer Hinsicht verweisen Wir auf Unsere
Entschließung vom 30. Dezember 1907 und auf die Entschließung des Staatministeriums
des Innern vom 1. Januar 1908.
6. Den auf Reservefonds überwiesenen Willigungen erteilen Wir Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
Vorderriß, den 8. September 1908.
Luitpold,
Prinz von SZayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
J. V. J. V.
Dr. Frhr. r. Podewils. Dr. v. Wehner. Staatsrat v. Pausch. Staatsrat v. Krazeisen.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Generalsekretär:
an dessen Statt:
Ministerialrat Keller.
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