Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

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Tag.  Seite.  Paragraph.
Verfassungsurkunde  vom  4ten  September  1831  —  Gesetz  über  Ergänzung
und  theilweise  Abänderung  der  §&9  89,  96,  98,  102,  103,  104  und
105  derselben  .  5  Mai  122  fg.  1—8
Vermann,  Staatsschuldenbuchhalter,  —  die  zu  Beschleunigung  des  Geschäfts
der  Creirung  neuer  4½  procentiger  Siaatsschuldenaaffenscheine  demselben

  gewährte  Aushülfe  betrtrt.  3  Febr.  23
6  Febr.  38
Versammlungen  —  ist  Studirenden  deren  Besuch  gestattet?  (1  Sept.  320  fg.  1—19
115  Sept.  329
Viehsalz  —  dessen  Verkauf  betr.  17  April  100  fg.  1  —11
Volksauflauf  —  Gesetz  über  das  Verfahren  der  Behörden  bei  dessen  unterdrückung
  10  Mai  118  fg.  1—20
Volksschulen  —  *se  über  einige  Abänderungen  und  T  *  Eite
vom  6ten  Juni  1835  über  selbige  3  Mai  107  g.  1—9
—  Ausführungsverordnung  hierzu  5  Mai  110  fg.  1—8
und  zwar:
—  Einkommen  ständiger  Lehrter  „  (3  Mai  108  2
5  Mai  110  1
—  in  welchen  Fällen  die  Eutsezung  eines  ehress  von  seiner  Stelle  verfügt
  werden  kann  .  3  Mai  108  fg.  3—7
5  Mai  111  7u.  8

Vorder-Neudörfel  —  Bestätigung  der  Statuten  des  Steinkohlenbauvereins
daselbst  .  ..  .  .....  28  Juni  285
Vorkaufsrechte  an  Trennstücken,  welche  bei  Dismembrationen  von  Grund—
stücken  vor  dem  Erscheinen  des  Gesetzes  über  die  Theilbarkeit  des  Grundeigenthums
  vom  30sten  November  1843  entstanden  sin,  —  sind  für

 

aufgehoben  nicht  zu  achten  .  .  ..  3  April  83
W.
Wahlbezirke  des  Landtags  1851  —  deren  Erweiterung  21  Mai  174
Wahlen  der  Abgeordneten  zu  dem  im  *  1851  stattfindenden  bandtage  —
deren  Veranstaltung  .  ..  8  Mai  112
13  Mai  125  fg.
30  Mai  281  fg.
17  Juni  283
20  J  li
—.  Bestellung  der  Commissare  zu  deren  Leitung  ".  Ang.  200
11  Aug.  309
19  Aug.  317
30  Aug.  319

Wahlfähigkeitsprüfung  der  Candidaten  der  Theologie  —  wenn  selbige

zu  bestehen  ist  5  Sept.  325  fg.  1—3
Wartegelder  —  Gesetz  über  Abänderung  einiger  Bestimmungen  des  T
vom  7ten  März  1835  in  Bezug  auf  selbige  .  24  April  103  fg.  1—8
—  dürfen  den  Betrag  von  jährlich  2000  Thlrn.  nicht  übersteigen  ..  --  -  1
Wetzsteine  —  das  Hausiren  mit  selbigen  ist  verboten  W  145  fg.

Wiedereinsetzung  in  den  vorigen  Stand  gegen  alle  in  der  geihhausordnung
zu  Budissin  angedrohten  Rechtsnachtheile  —  ist  unzulässig  ..  28  Febr.  61  37