Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Festgesetzter
Kap.  Tit.  Vortrag  Betrag
IV  Auf  Industrie  und  Kultur.
Auf  Industrie  und  Gewerbe.
1|L  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
2  Beitrag  zur  Handelskammer  München.  ..  3000—
3KostendersandwerkskammerfürOberbayern.  37  300—
4  Zuschuß  zu  dem  Deutschen  Museuium  6  000.—
5  Buschuß  an  den  Verein  zur  Hebung  des  Frendewiertehre  in  Muchen
und  im  bayerischen  Hochlande  .  3000-6ZuschußandenPolytechmfchen
  Verein  in  München  2000  —
7hn  den  Münchener  Bund  für  angewandte  Kunst  1000  —
Auf  Kultur.
1/  f  Landeskultur  und  landwirtschaftliche  Interessen  überhaupt:
a)  Förderung  von  Bodenkulturunternehmungen  30  000.—
b)  Zuschuß  zu  den  Kosten  der  Moorkulturversuchsstationen  in
Oberbayern.  1  000  —
Jc)  Beitrag  zur  Verstärkung  des  danaumogsreguikerungtfonde
beim  Distrikt  Schrobenhausen  200—
d)  Für  Hebung  der  Alpwirtschaft  3  000  .—
e)  Beitrag  zu  den  Kosten  der  Abhaltung  von  prakt.  Alpenwirtschaftskursen
  und  zur  Unterstüizung  bedürsüger  Schüler!  der-  1
selben  1  500.—
2  Für  den  Kulturbaudienst:
Zuschuß  der  Kreisgemeinde  an  den  Staat  zu  den  persönlichen!  und
-  sächlichen  Ausgaben  für  den  Kulturbaudienst  .  36000—
3Für  Kulturvorarbeiter:
I  für  Bereitstellung  von  Kulturvorarbeitern  zur  Beihilfe  für  Genossenschaften,
  Gemeinden  und  einzelne  Landwirte  bei  der  Ausführung
von  Kulturanlagen
!  a)  für  19  etatsmäßige,  ständige  Kulturvorarbeiter  41  150  —
b)  für  nichtetatsmäßige,  ständige  und  unständige  Kulturvorarbeiter  34  500—
4  Für  sonstige  Zwecke  und  zwar:
R  für  Obstbaumpflege  .  4500——
b)  Zuschuß  an  den  oberbayer.  Kreisobstbauverband  .  1  500—
%  Gehaltszuschüsse  für  13  Bezirksbaumwärter  10  400—
d)  zur  Abhaltung  von  Obswerwertungekursen  in  Oberbayemn  50—
2.  für  Hebung  der  Viehzucht  .  43000.-—
3.  für  Prämiierung  von  Privatbeschälhengsten.  ..  15000L—
4.  a)  Stipendien  zum  Besuche  des  Hufbeschlagunterrichts  3  500—
b)  für  den  Wanderunterricht  für  Hufbeschlag
aa)  Gehalt  des  Wanderlehrers  .  4000;—
bb)Retseaversumdesselben  2000—--
  cc)Regteaversumdesselben..  200-5.
  Oberbayer.  Kreisgeflügelzuchtanstalt  in  Erding.  .  1035475
6.  Stipendien  zum  Besuche  der  Unterrichtskurse  an  dieser  Anstalt  250
7.  für  den  Kreiswanderunterricht: