Full text : Sächsische Geschichte.

Die  Begründung  der  Wettinischen  Macht.  31

Nach  der  Entsetzung  Hermanns  II.  von  Winzenburg  1130  wurde
Ludwig  I.  Landgraf  (1130—1140)  und  erwarb  1137  durch  die
Vermählung  mit  der  Erbtochter  Gisos  IV.,  Grafen  von  Gudensberg,
  auch  das  Kernland  von  Hessen.  Als  eine  weitere  Vergrößerung
  des  schon  ansehnlichen  Territoriums  erlangte  Ludwig
  III.  der  Fromme  (1172—90)  nach  dem  Aussterben  der
Sommerschenburger  1179  die  sächsische  Pfalzgrafschaft  mit  den
Reichslehen  (um  Sangerhausen  und  Allstedt).  Im  Innern
bändigte  Ludwig  II.  der  Eiserne  (1140—72)  mit  starker  Faust
seine  unbotmäßigen  Vasallen,  Hermann  I.  (1190—1217),  in  der
verworrenen  Reichspolitik  seiner  Zeit  unberechenbar  treulos,
erhob  doch  die  Wartburg  zu  einem  Mittelpunkte  deutscher
Dichtung.  Ludwigs  IV.  des  Heiligen  Sohn,  Hermann  II.,
folgte  1227  nach  dem  Tode  des  Vaters  (in  Otranto  auf  dem
fünften  Kreuzzuge)  schon  als  Knabe,  mußte  aber  die  Landgrafschaft
  tatsächlich  seinem  Oheim  Heinrich  (Raspe)  überlassen,  der
ihn  mit  seiner  Mutter  Elisabeth  der  Heiligen  (von  Ungarn)  von
der  Wartburg  vertrieb,  und  starb  schon  1241.  Mit  Heinrich,
den  die  päpstliche  Partei  1245  dem  gebannten  Kaiser  Friedrich
  II.  als  König  entgegengestellt  hatte,  starb  1247  der  Mannsstamm
  des  Landgrafenhauses  aus,  und  da  eine  gebietend
schlichtende  Reichsgewalt  nicht  mehr  vorhanden  war,  so  kam  es
zwischen  den  Vertretern  der  weiblichen  Linien  zu  langjährigen
Wirren.  Während  nämlich  Hessen  der  Tochter  Ludwigs  IV.,
Sophia  von  Brabant,  und  ihrem  Sohn  Heinrich  anstandslos
zufiel,  mußte  Heinrich  der  Erlauchte  die  Unterwerfung  Thüringens
im  Vertrag  von  Weißenfels  1249  mit  Waffengewalt  erzwingen,
wurde  dann  1250  von  Sophia  auch  als  Vormund  ihres  Sohnes
in  Hessen  anerkannt  und  erhielt  1254  auch  die  thüringischen
Lehen  des  Erzstifts  Mainz.  Da  Sophie  dies  als  eine  Verletzung
des  Vertrags  von  1250  betrachtete,  so  begann  sie,  unterstützt
von  Herzog  Albrecht  von  Braunschweig,  den  verheerenden
Thüringischen  Erbfolgekrieg  (1256—63),  und  gab  erst  nach  der
Niederlage  und  Gefangennahme  des  Herzogs  bei  Besenstädt

unweit  von  Wettin  am  27.  Oktober  1263  ihre  Ansprüche  auf
Thüringen  auf  (1264).

Die  neue  Länderverbindung  zu  einer  dauernden  Machtbildung
  zu  benutzen,  wozu  die  Zerüttung  des  Reichs  während
des  sogenannten  Interregnums  1254—  73  genug  Gelegenheit
  geboten  hätte,  lag  dem  Sinne  Heinrichs  ganz  fern.