Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

L

Nro.  34.

Regierungs  =  Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

—  —  —

Mittwoch,  den  14.  Juli  1824.

Inhalt.
Königk.  Dekrete.  Verorbnung  über  dle  Vesoldungen  der  Cameral,Verwalter.  —  Dlenst=  Nachrichten-Verfügungen
  der  Departements.  Den  Besuch  der  bandes,  Universität  betressend.  —  Erinner#uns
wegen  ausstebender  Verichte  über  dle  im  Königrelch  besiadlichen  Buchdruckerelen.  —  Dle  Aufnahme  in
die  Taubstummen,  und  Blinden,  Anstalt  und  die  Kosten  der  Verpflegung  in  derselben  betrefend.
Dleust=  Erledigung.

 

 

I.  Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Verordnung  über  die  Besoldungen  der  Cameral-Verwaltker.

Wilhelm,
don  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Durch  Unsere  Perordnung  vom  23.  Au=  schäfte  eine  Gehalts-Verbesserung  zugesagt
gust  v.  J.,  die  Vereinigung  der  Accise-Ober=  worden.  In  dieser  Hinsicht,  und  in  dem  wei-Einbringereien
  mit  den  Cameral-Aemtern  teren  Betracht,  daß  den  Cameral-Verwalbetreffend,
  ist  den  Cameral-Verwaltern  tern  mit  dem  Aufhören  der  Ober-Umgelder
wegen  der  ihnen  dadurch  zuwachsenden  Ge=  auch  der  Umgelds-Einzug  ohne  besondere