Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1822. (6)

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1II. Nachdem dem Chirurgus, Ehristian August Höckert, aus Eisenberg, auf vorgän- 
gige Prüfung durch Großyerzogl. Sanitäté-Kommission allyier, die Aucübung der Wund- 
arzueykunst in ihrem gonzen Umfange, als Ober-Wundarzt, gestattet, ihm auch die Bürgel= 
sche Amts-Chirurgenstelle übertragen und Stadt-Bürgel zu seinem wesentlichen Aufenthalt an- 
gewiesen worden ist: so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 2ten März 1822. 
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion, rste Sektion. 
von Moh. 
Se. Königl. Hoheit, der Großherzog, haben die Verelnigung der Justlz-Aemter 
Tautenburg und Bürgel unter der Benennung 
„Amt Burgel mit Tautenburg“, 
welches seinen Si in Thalbürgel behält, gnädigst beschlossen und es wlrd diese Vereini- 
gung mit dem rsten April d. J. zur Auofährung gebracht werden. 
In Folge derselben werden jedoch von dieser Zeit an die jebigen Tautenburger Amtsorte, 
Steudnitz, pfuhlsborn, Grobheringen und Lachstedt, 
sowie aus dem Justiz-Amte Jena das Dorf 
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dem Justiz-Amte Dornburg, der geringern Entfernung wegen, zugewiesen, von lehterem 
aber die Orte 
Oberndorf, Sulzbach, Obertrebra und Schêöten 
abgetrennt und dem näher gelegenen Amte Roßla einverleibt. 
Dagegen wird dem Justiz-Amte Jena der biöher Bürgelsche Amtsort 
ogau 
einbezirkt und alles dieses zur Nachricht und Nachachkung hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 12ten März 1822. 
Großherzogliche Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
Es ist bep’m Abdrucke der — dem höchsten Regulakive vom 17ken November 
182 1., die Vertheilung der allgemeinen direkten Steuer betrefsend, angehängten Gewerbe 
und Gewerböeink Klassisikati Tafel übersehen worden, daß sich das Schlosserge- 
werde, irrthümlich sowohl in der Abtheilung D. als R. und folglich doppelt in Ansatz 
befindet. 
Da nun die Absicht dahin gegangen, daß dasselbe in der Abtheilung F. seinen Plaßz 
sinden solle: so wird dieß und daß es sonach in der Abtheilung L. unrlchtig aufgeföhrk 
ist, um jedem Zweifel hierunter vorzubeugen, sowohl zur Nachricht des Publikums alc der 
Behörden hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am usten März 1822. 
Großherzogl. S. Landschafts, Kollegiam das. 
Ch. Weyland, 
 
	        
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