Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1822. (6)

110 
hier, zu seinem am 3isten März d. J. erlebten Dienst= Jubiléum, den Charakter als 
Naty mittelst höchsten Dekretes von demselben Tage ertheilt; 
2) den Ockonom und ovormoohligen freywilligen Jüäger zu Pferd, Eduard Franz Emil As- 
verus, zum Second-Lieutenant bey Höôchst-Dero Militär durch ein höchstes Patent 
v. 23sten April nn und 
V den hnitherige. Pachtinhaber der Kammergüter zu Eteersburg und Heichelheim, Leopold 
den Charakter und das Prädicat als Land-Kommissär durch ein hohes. 
#texelan Dekret vom vten May d. J. in Gnaden verliehen. 
Bebanuntmach un gen. 
I. Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, unter'm heutigen Tage die 
Znädigste Enschliegung gefaßt haben, den Vice-Präsidenten der Landes= Direktion, Friedrich 
Christian August Schwendler, Ritter vom weißen Falkenorden, so wie den wirklichen 
Rath und Geheimen-Reserendar, Carl Emil Helbig, Ritter des Ordens vom weißen Fal- 
ken und Inhaber der silbernen Verdienst-Medaille, beyde hier, zu Mitgliedern der Gro 
berzoglichen Ober-Hostinspection mit Sit und Stimme zu ernennen: so wird dieseo 
hiermit bekannt gemacht, Weimar den 21sten May 1822. 
Großherzogl. Sächs. Staato-Ministerium, Ser artement der Finanzen. 
Freyherr von Gerodo 
vdt. E. Muͤller. 
n Folge der mancherley Unordnungen, welche die biöher von Theologie= Studie- 
renden vor 3% Zeit angestellten Predigtversuche nach sich gezogen haben, werden in Bezug 
hierauf, mit Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogé, höchster Genchmigung, nachstehende 
Vorschriften gegeben: 
Kein Theologie-Studierender des desseiahen Verwaltungêgebicthes darf vor Ablauf ei- 
nes akademischen Bienniumc die Kanzel besteigen. 
Nach Ablauf des Vienniums hat dersell- die Erlaubniß zu Predigtversuchen bey dem 
General-Superintendenten des diesseitigen Landeöbereiches zu suchen und zu diesem 
Behufe ein Sitten zeugniß von der Akademie und das Concept der ersten zu halten- 
den Predigt zu überreichen. 
3. 
Auf den Grund des gedachten Sittenzeugnisses und des übergebenen Predigt-Concepts 
wird dem Bittsteller nach Besinden ein für alle seine weiteren Predigtversuche gültiger 
Schein pro licentia concionandi mit der Unterschrift des General-Superintendenten, 
der den Nahmen des angehenden Predigers in ein besonderes Buch einträgt, ausgehändigt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.