110
hier, zu seinem am 3isten März d. J. erlebten Dienst= Jubiléum, den Charakter als
Naty mittelst höchsten Dekretes von demselben Tage ertheilt;
2) den Ockonom und ovormoohligen freywilligen Jüäger zu Pferd, Eduard Franz Emil As-
verus, zum Second-Lieutenant bey Höôchst-Dero Militär durch ein höchstes Patent
v. 23sten April nn und
V den hnitherige. Pachtinhaber der Kammergüter zu Eteersburg und Heichelheim, Leopold
den Charakter und das Prädicat als Land-Kommissär durch ein hohes.
#texelan Dekret vom vten May d. J. in Gnaden verliehen.
Bebanuntmach un gen.
I. Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, unter'm heutigen Tage die
Znädigste Enschliegung gefaßt haben, den Vice-Präsidenten der Landes= Direktion, Friedrich
Christian August Schwendler, Ritter vom weißen Falkenorden, so wie den wirklichen
Rath und Geheimen-Reserendar, Carl Emil Helbig, Ritter des Ordens vom weißen Fal-
ken und Inhaber der silbernen Verdienst-Medaille, beyde hier, zu Mitgliedern der Gro
berzoglichen Ober-Hostinspection mit Sit und Stimme zu ernennen: so wird dieseo
hiermit bekannt gemacht, Weimar den 21sten May 1822.
Großherzogl. Sächs. Staato-Ministerium, Ser artement der Finanzen.
Freyherr von Gerodo
vdt. E. Muͤller.
n Folge der mancherley Unordnungen, welche die biöher von Theologie= Studie-
renden vor 3% Zeit angestellten Predigtversuche nach sich gezogen haben, werden in Bezug
hierauf, mit Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogé, höchster Genchmigung, nachstehende
Vorschriften gegeben:
Kein Theologie-Studierender des desseiahen Verwaltungêgebicthes darf vor Ablauf ei-
nes akademischen Bienniumc die Kanzel besteigen.
Nach Ablauf des Vienniums hat dersell- die Erlaubniß zu Predigtversuchen bey dem
General-Superintendenten des diesseitigen Landeöbereiches zu suchen und zu diesem
Behufe ein Sitten zeugniß von der Akademie und das Concept der ersten zu halten-
den Predigt zu überreichen.
3.
Auf den Grund des gedachten Sittenzeugnisses und des übergebenen Predigt-Concepts
wird dem Bittsteller nach Besinden ein für alle seine weiteren Predigtversuche gültiger
Schein pro licentia concionandi mit der Unterschrift des General-Superintendenten,
der den Nahmen des angehenden Predigers in ein besonderes Buch einträgt, ausgehändigt.