Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1822. (6)

g. 6. 
ie Bau-Aufwands-Summen werden darin mit ihren Unkerabtheilungen aufgenommen; 
ehtere müssen besonders summirt seyn, damit immer eine augenblickliche Vergleichung der 
Ausgabe mit der Disposition möglich werde. 
d. 7. 
Zuͤr die Rent- Aemter, als Special · Baurechnungsfuͤhrer, dient das Schema unter Zif- 
fer XV. zur Norm, und diesenigen, in deren Amtsbezirke Hof= und Residenz-Gebäude nach 
dem Vüchstaben A. des Formularê unter Ziffer XV. vorkommen, haben sich wegen Be- 
nennung der Kapitel mit ihren Unter-Abtheilungen nach dem Formular zur General-Bau- 
rechnung unter Ziffer XIV. zu richten, und die nöthigen Rubricken in ihrer Special-Bau- 
rechnung aufzunehmen. igenen dieienigen Rent-Aemter, in deren Bezirke sich keine Hof- 
und Residenz-Gebäude befinden, lassen die Vorschrift unter dem Buchstaben a. def Formu-= 
tars unter Ziffer XV. weg. 
S. 8. 
Die Bau-Natural= Rechnungen bleiben mit ihren bisherlgen Abtheilungen. Jeder 
Natural-Rechnung geht ein Verzeschniß der im Laufe des Jahreé erkauften Bau-Materialien 
mit den nomerirten Belegen vorans, auf welche die Posten in der Natural-Einnahme be- 
zogen werden. 
K . 
Der beym Schlusse der Rechnung bleibende Bau-Natural= Vorrath wird mit seinem 
Geldwerthe wie biöher in ein doppeltes Verzeichniß gebracht. Das eine gehört zur Bou- 
Natural-Rechnung und wird mit der Baurechnung eingesendet; das andere kommt zur 
Amtérechnung, um sich dort in Ansehung der Gewährschaft gehörig legitimiren zu können. 
2.5 
Der Entwurf der jährlichen Bau-Disposstionen kann nur nach dem Haupt-Baurech= 
nungs-Schema gemacht werden. Die Disposition und die General-Baurechnung bilden ein 
Ganzes, dessen Theile Anordnung und Ausführung sind. Das Ganze wird auf die beste- 
hende Instruktion für die Bau= Offizianten bastrt. 
. 17. 
Der Aufwand für einen bey'm Schlusse der Rechnung nicht ganz beendigten Bau wird 
in der currenten Baurechnung mit der Bemerkung verausgabt, daß aus den 2c. c. Ursachen 
die Vollendung desselben nicht habe geschehen können.
	        
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