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Es wird baher dieses zur Nachachtung für sämmtkiche Unterobrigkeiten und Ortsbe-
boͤrden des gesammten Grofberzogthumes biermit bekannt gemacht.
Weimar den 22sten Jannar 1822.
Großherzogl. S. Landes-Direktion, 1ste Sektion.
von Moß.
V. Ekh ist zeither häusig vorgekommen, daß Personen, welche bey Grohherzoglicher
Landesregierung, oder bey der Vormundschafts-Deputation hier Zahlungen in baarem Ge
oder in Dokumenten ad Depositum zu machen hatten, damit ganz unvermuthet und ohne
vorherige zeitige Anmeldung erschienen sind, wodurch alêdann Geschäftostörungen und man-
cherley Uebelstände erwachsen sind.
Um letzteren vorzubeugen, wird hlermit öffentlich zu Jedermannes Nachricht und Nach-
achtung bekannt gemacht: raß künftig dergleichen Zahlungen oder Ueberlieferungen zum De-
posieum Grohherzoglicher Regierung, oder Vormundschafts-Deputation, nur an Sessiens-
Tagen, nähmlich Mentags, Dienstags, Donnerstags und Freytags und zwar von Mor-
gens ro. bie Nachmittags 2. Uhr angenommen werden können, zu jeder andern Zeit aber
zurückgewiesen werden müssen. Weimar am 26sten Januar 1822.
Großherzogliche Süächsische Landesregierung-
von RNüller.
VI. Zu der zur Ellcdigung gekommenen Stelle eine5 Justitiars bey # Zaun-
und Dfahlgerichte, zu Oßfmannstedt, ist der Ho# f. Advokat Ferdinand Lübe , hier,
vorgeschlagen, solches von Gesbezwmiot handesregierung genehmiget, und 10|7 Ver-
pflichtung hierauf verfügt wor
Zur Nachricht und r wlrd dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Weimar den 18ten Januar 1822
Grohherzogliche Sichsische Landesregierung.,
von Müller.
effenltche Belo bung.
Am Igqten 1820. rettete der Tagelöhner, Christoph Peupelmann, zu
Berka, dee Aeen usen Kind des dasigen TagelöhnerS Heinrich *55* auco dem Ilmmühl-
graben daselbst, als selbiges bereits untergesunken und nur 2. bie 3. Schritte vom Mühl-
rade Kustont war, indem er bio an den Unterleib in das Wosees- sprang und das Kind
ergri
h# diese lobenöwerthe Handlung haben Se. Königliche Hoben der Großherzog, ge-
nanntem Peupelmann eine Geld-Hrämie zu verwilligen gnädigst geruhet.
Goeleblicher Beslimmung gemäß wird aber solches hiermit 70 öffentlich bekannt
gemacht. Weimar den Zten Januar 1822.
Großherzogl. S. Landes-Direktion, este Sektion.
von Moß.