Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer 7. Den 5. März 1822.
Ordenaustheilungen.
Deö Großherzogs, Königliche Hoheit, haben dem Fürstlich Schwarzburg-Sonders-
bausischen Geheimen-Rathe, Herrn von Ziegeler, dac Komthurkreuz, und dem Fürst-
lich Schwarzburg-Rudolstädtischen Hauptmann und Kammerjunker, Herrn von Holle-
ben, das Ritterkreuz Höchstihro Hausordens vom weißen Falken am absten vorigen
Monathes zu verleihen Inädigst geruhet.
Ehrenauszeichnung.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben Höchstihro Bunbestags-Gesandten,
Herrn wirklichen Geheimen-Rache, Grafen von Beuskt, Ereellenz, zu Frankfurt am
Main, auf dessen Ansuchen, unter'm 28sten vor. Monathes die gnödigste Erlaubniß ertheilt,
daé ihm von Sr. Majestät, dem Kanige von Sachsen, verliehene Komthurkreuz des
Königl. Sächsischen Eivil-Verdienstordens tragen zu därfen.
Beförderun gen.
Dee Grosherzogs, Königliche Hohest, haben die Second-vdieutenants, Ernsl von
Stein zu Fwodern a. d. O. und Friedrich von Germar, hier, ersteren zum Kam-
merjunker und letzteren zum Hofjunker bey Höchstihro Hofstaate mittelst höchster
Dekrete vom 19ten v. M. in Gnaden ernannt.
Bekanntmachungen.
um den Betrag von acht Terminen alt-Weimarischer Grundsteuer, als alte dand-
steuer (alte Grundsteuer) und den Betrag von vier und einem halben Termine alt-Weima=
rischer Grundsteuer, alc Einkommen-Steuer aus Grund und Boden zur allgemeinen direk-