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II. Verfügungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Da Se. Königl. Majestät vermbge
böchsten Dekre'#s vom #6. Juni dem Oberemts-
Rlchter Rlchter zu Aalen, zur Annahme
der auf ihn gefallenen Wahl elnes
stäuoischen stellvertretenden, Mitglieds des
Siaats- Gerichrshofs, Hoͤchst Ihre Genehmigung
zu erthellen geruhe haben; so wird
solches hiemlt zur öffentlichen Kenniniß gebracht.
Stuttgart den 30. Juni 18231.
Fär den Justlz-Minister:
r. Otte.
.) Des Departements des Innern:
des Ministerium des Innern.
Privilegium für eine neu erfundene Hand-Gerbmühle, nebst Verlängerung eiucs Privilegiums
für eine Hand-Mahlmhle.
Se. Khalgl. Mejestêt haben vermüge
bbchster Entschließung vom #4. des
laufenden Monats, dem Justin Helfenberger
und Compagnie aus Rorschach im Canton
St. Gallen, auf ihr Ansuchen ein Prlollegium
für den ausschlleßlichen Verkauf
der von ihnen neu erfundenen Hand-Gerbmühle
auf die Dauer von jehen Jahren,
unter dem Vorbeha#lt glelchmäßiger Begünstigung
derjenlgen, welche die Erfinbung
wesenlich verbessern würden, gnädigst
zu erthellen, auch das ihnen bereits unter
dem 35. Aprll 16720 verllehene Prlolleglum
für die von ihnen erfundene Hand = Mahlmähle
(Staats= und Reglerungs= Blatt
Seite 196)) von sechs auf gleichfalls zehen
Jahre, somit bis zum z5. Aprll 2830 zu
erstrecken geruht; welches zur Nachrscht
und Nachachtung hlerdurch öIffentlich bekonnt
gemache wird.
Stuttgart den 3o. Junl 1327.
v. Otte.