Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

ö95

II.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Des  Justiz-Departements.

Des  Justiz-Ministerium.

Da  Se.  Königl.  Majestät  vermbge
böchsten  Dekre'#s  vom  #6.  Juni  dem  Oberemts-
  Rlchter  Rlchter  zu  Aalen,  zur  Annahme
  der  auf  ihn  gefallenen  Wahl  elnes
stäuoischen  stellvertretenden,  Mitglieds  des
Siaats-  Gerichrshofs,  Hoͤchst  Ihre  Genehmigung

  zu  erthellen  geruhe  haben;  so  wird
solches  hiemlt  zur  öffentlichen  Kenniniß  gebracht.

Stuttgart  den  30.  Juni  18231.
Fär  den  Justlz-Minister:
r.  Otte.

.)  Des  Departements  des  Innern:

des  Ministerium  des  Innern.

Privilegium  für  eine  neu  erfundene  Hand-Gerbmühle,  nebst  Verlängerung  eiucs  Privilegiums
für  eine  Hand-Mahlmhle.

Se.  Khalgl.  Mejestêt  haben  vermüge
  bbchster  Entschließung  vom  #4.  des
laufenden  Monats,  dem  Justin  Helfenberger
  und  Compagnie  aus  Rorschach  im  Canton
  St.  Gallen,  auf  ihr  Ansuchen  ein  Prlollegium
  für  den  ausschlleßlichen  Verkauf
der  von  ihnen  neu  erfundenen  Hand-Gerbmühle
  auf  die  Dauer  von  jehen  Jahren,
unter  dem  Vorbeha#lt  glelchmäßiger  Begünstigung
  derjenlgen,  welche  die  Erfinbung
  wesenlich  verbessern  würden,  gnädigst

zu  erthellen,  auch  das  ihnen  bereits  unter
dem  35.  Aprll  16720  verllehene  Prlolleglum
für  die  von  ihnen  erfundene  Hand  =  Mahlmähle
  (Staats=  und  Reglerungs=  Blatt
Seite  196))  von  sechs  auf  gleichfalls  zehen
Jahre,  somit  bis  zum  z5.  Aprll  2830  zu
erstrecken  geruht;  welches  zur  Nachrscht
und  Nachachtung  hlerdurch  öIffentlich  bekonnt

  gemache  wird.

Stuttgart  den  3o.  Junl  1327.
v.  Otte.