Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1825. (9)

102 
dem Staats-Minister von Goethe eigends dazu gedichteten, vom Kapellimeister 
Himnnel in Musik gesetzten Festgesaͤngen. 
Unter den Sr. Koͤniglichen Hoheit, dem Großherzoge, zum dritten September von 
inlaͤndischen Kuͤnstlern dargebrachten und dem Publikum bis jetzt bekannt gewordenen 
Festgeschenken, verdienen außer dem bereits früher gedachten Pentazonium des Ober- 
Baudirektors Coudray, besondere Erwaͤhning: das wohlgelungene große Bild der 
beliebten Kuͤnstlerin, Louise Seidler, die heilige Elisabeth, wie sie Almosen austheilt, 
darstellend, das sehr artige kleinere von Lieber, welches in einer symbolischen Land- 
schaft die wichtigsten, von Sr. Königlichen Hoheit, dem Guoßherzoge, erbauten Schlös- 
ser und andere Gebäude zu einem anziehenden Ganzen zusammenstellt, und die Me- 
daille, auf welcher die junge Künstlerin im Steinschneiden, Angelika Facius, die Ge- 
rechtigkeit dem sibenden Jubelfürsten den Kranz reichen läßt. Der Revers führt 
die Inschrift: „Gerechtigkeit und Glück.“ 
Nicht minder eifrig und sinnreich haben die übrigen Städte und sämmtlichen Dör- 
fer des Großherzogthumes sich in dem Bestreben erwiesen, ihre Liebe, Ehrfürcht und 
Dankbarkeit an den festlichen Tagen auf würdige Weise zu offenbaren, wie solches 
besondere Beschreibungen zum Theil schon berichtet haben, zum Theil dem Verneh- 
men nach noch berichten werden. 
TCarl Au gust, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
# Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg. 
tc. ꝛc. 
Wir haben erwogen, daß für die in den Jahren 1796 bis 1799 gebornen 
Militair-Dienstpflichtigen UnsereS Großherzogthmmes, welche zur Zeit der Publi- 
kation des. Regulatives über die Verbimlichkeit zun), Kriegödienste d. d. 10. Juny 
1817 abwesend waren, oder von dem Inhalte desselben dir erforderliche Kennt- 
niß noch nicht erlangt hatten, rücksichtlich ihres Richterscheinens in den zur Loos- 
ziehung anberaumt gewesenen Terminen und der gesetzlichen Folge dieses Ungehor- 
sames, besondere Milderungsgründe sprechen, und Wir haben daher, zugleich in
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.