Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1825. (9)

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Berücksichtigung der auf lange Fortdauer der Friedenszeiten allgemein gerichteten 
Aussicht und Hoffnung am heutigen Tage in Gnaden beschlossen: 
die in vorbesagter Hinsicht als Ungehorsame dermahlen noch in Unserem 
Großherzoglichen Bundes-Kontingente stehenden Dianstpflichtigen , insoweit als 
dieselben sich nachher nicht noch des Verbrechens der Desertion schuldig gemacht 
haben, mit aller weiteren Ungehorsams-Strafe zu verschonen und deöhalb diesel- 
ben nunmehr sofort verabschieden zu lassen; auch soll denjenigen Dienstpflichtigen 
aus den besagten Alteroklassen, welche sich bey späterhinniger Anmeldung annoch 
darüber ausweisen können, daß sie zur Zeit der Publikation des in Frage stehen- 
den Gesetzes vom Jahre 1817 auser Landes gewesen seyen, die Begnadigung ih- 
res gegen dieses Gesetz verwirkten Ungeborsames ebenfalls zu Statten kommen. 
Urkundlich ist gegenwärtiger Gnadenbrief von Uns eigenhandig unterzeichnet 
und mit Unserm Großberzogl. Insiegel bedruckt worden. 
So geschehen Weimar den 3. September 1825. 
(I. 8) Karl August. 
C. W. Frh. v. Fritsch. Frh. v. Gersdorff. D. Schweißer. 
Begnadigungs-Urkunde. 
vdt. E. Müller. 
Ordenaustheilungen. 
Des Großherzogs, Koͤnigliche ** haben 
da R * reu z 
Höbstihrcs Hausordens vom kaes Falke 
dem Herrn geheimen Nathe und Loer#ammerhermn, Freyherrn Wolffskeel 
von Reichenberg, Ercellenz, allhier, 
dem Herrn wirklichen geheimen Nathe, Ober-Stallmcister und Gencral-Major 
von Seebach, Ercellenz, allhier, 
dem Herrn geheimen Rathe D. Schweiber hieselbst, 
dem Herrn wirklichen geheimen Rathe und Bimdestages-Gesandten, Grafen 
und Herrn von Beust, zu Frankfurt am Main, 
das Komthurkreuz 
dem Herrn Präsidenten Weyland hieselbst, 
dem Herrn geheimen Hofrathe Kirms hieselbst, 
dem Herrn Obristen und bandrathe, Freyherrn von Lynker zu Jena.
	        
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