10
Berücksichtigung der auf lange Fortdauer der Friedenszeiten allgemein gerichteten
Aussicht und Hoffnung am heutigen Tage in Gnaden beschlossen:
die in vorbesagter Hinsicht als Ungehorsame dermahlen noch in Unserem
Großherzoglichen Bundes-Kontingente stehenden Dianstpflichtigen , insoweit als
dieselben sich nachher nicht noch des Verbrechens der Desertion schuldig gemacht
haben, mit aller weiteren Ungehorsams-Strafe zu verschonen und deöhalb diesel-
ben nunmehr sofort verabschieden zu lassen; auch soll denjenigen Dienstpflichtigen
aus den besagten Alteroklassen, welche sich bey späterhinniger Anmeldung annoch
darüber ausweisen können, daß sie zur Zeit der Publikation des in Frage stehen-
den Gesetzes vom Jahre 1817 auser Landes gewesen seyen, die Begnadigung ih-
res gegen dieses Gesetz verwirkten Ungeborsames ebenfalls zu Statten kommen.
Urkundlich ist gegenwärtiger Gnadenbrief von Uns eigenhandig unterzeichnet
und mit Unserm Großberzogl. Insiegel bedruckt worden.
So geschehen Weimar den 3. September 1825.
(I. 8) Karl August.
C. W. Frh. v. Fritsch. Frh. v. Gersdorff. D. Schweißer.
Begnadigungs-Urkunde.
vdt. E. Müller.
Ordenaustheilungen.
Des Großherzogs, Koͤnigliche ** haben
da R * reu z
Höbstihrcs Hausordens vom kaes Falke
dem Herrn geheimen Nathe und Loer#ammerhermn, Freyherrn Wolffskeel
von Reichenberg, Ercellenz, allhier,
dem Herrn wirklichen geheimen Nathe, Ober-Stallmcister und Gencral-Major
von Seebach, Ercellenz, allhier,
dem Herrn geheimen Rathe D. Schweiber hieselbst,
dem Herrn wirklichen geheimen Rathe und Bimdestages-Gesandten, Grafen
und Herrn von Beust, zu Frankfurt am Main,
das Komthurkreuz
dem Herrn Präsidenten Weyland hieselbst,
dem Herrn geheimen Hofrathe Kirms hieselbst,
dem Herrn Obristen und bandrathe, Freyherrn von Lynker zu Jena.