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während des jedesmahligen nächst vergangenen Jahres geboren worden, welche
gestorben sind, und welche bey'm Schlusse des Jahres am Leben sich besunden ha-
ben, sodann über die Jahl der Paare, welche im Laufe des Jahreo kopulirt
und welche geschieden worden sind, ist höchster Vorschrift gemäß eine vergleichende
summarische Zusammenstellung auf die Zeit, seit welcher der dermahlige Gebieths=
Umfang des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach besteht, nähmlich auf
die Jahre von 1816 bis 1821 einschließlich gefertiget worden, welche im Nach-
stehenden zur offentlichen Kenntniß gebracht wird:
Jahr. Geborene Gestorbenes Lebende Kopulirte Geschiedene
1816 6751 4318 193860% 21909 37
1817 6445 4857 195254 1782 41
1618 6335 4471 199279 1837 48
1819 7469 4899 201430|841 20
1820 7297 4550205736 1921 81
1821 7603 4677.208968 1706 20
1822 7360 499542111371858 25
1823 7387 4867 214033 1836 26
1824 7332 4711 216602 1733 25
Weimar den 11ten Juny 1825.
Großherzogliche Sächsische Kande-Direktion.
F. Schwendler.
II. Das unterzeichnete Großherzogliche Landschafts -Kolkegium hat neuerer
Zeit von mehren Fällen Kenntniß erhalten, wo Gebaude bey der inländischen
Brandversicherungs-Anstalt ganz zur Ungebühr über ihren wahren Werth einge-
zeichnet gewesen sind.
Abgesehen davon, daß dergleichen Einzeichuungen über den Werth schon
der Natur der Sache nach durchaus unstatthaft sind, mit dem Grunde und Zwecke
der Anstalt im Widerspruche stehen und alle Theilhaber derselben, ja ihr Beste-