Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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10.

Regierungsblattf

für  das

Königreich  Württemberg.

 

 

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Montag  den  29.  April  1901.5

 

Inhalt:

Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  betreffend
Aenderung  der  Württ.  Postordnung  vom  21.  Mai  1900.  Vom  24.  Aprik  1901.  —  Verfügung  des  Ministeriums
des  Innern,  betreffend  die  Einfuhr  von  Nutz=  und  Zuchtvieh  aus  Vorarlberg.  Vom  22.  April  1901.  —
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens,  betreffend  die  Bezeichnung  der  Kunstschule
in  Stuttgart.  Vom  23.  April  1901.  —  Bekanntmachung  der  K.  Hofdomänenkammer,  betreffend  die  Titulatur
der  Räthe  der  Hofkammerlichen  Verwaltung.  Vom  18.  April  1901.

 

Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
betrefsend  Aenderung  der  Württ.  Postordnung  vom  21.  Mai  1900.  Vom  24.  April  1901.

Die  Postordnung  vom  21.  Mai  1900  hat  folgende  Aenderungen  erhalten:

1)  Im  §.  3  „Außenseite“  ist  im  Abs.  I  nach  demersten  Satze  —  also  hinter
dem  Worte  „vermerken“  nachzutragen:
Diese  sämmtlichen  Angaben  können,  außer  bei  Sendungen  mit  Werthangabe
(§.  15),  auch  durch  aufgeklebte  Zettel  hergestellt  werden.

2)  Im  §.  8  „Postkarten“  sind  die  ersten  beiden  Sätze  des  Abs.  IV.—  von
„Der  Empfänger“  bis  „des  Absenders.“  —  zu  streichen.

3)  Im  §.  9  „Drucksachen“  ist  im  Abs.  X  Ziff.  7  Zeile  3  zu  setzen  statt
„den  Tag“:  die  Zeit.