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Theilungs-Maßstab.
In Folge der, über die Beyträge zur Peräquations= und Cenkral-Steuer-
kasse, aus den beyderseitigen Gebiethstheilen angestellten Ermittelungen, ist das
VBerhältniß, nach welchem das Großherzogthum Sachsen Weimar-Eisenach an den
Aktiven und Passiven der genannten Kassen Theil zu nehmen hat, auf
7'32323 Theile, Siebentausend Neunhundert Funfzig Einhunderttausenbtheile,
bey der Peraquations-Anstalt, und auf
1 uz36 Theile, Fünftausend Einhundert Neun und Funftig Einhunderttausendtheile
bey der Central-Steueranstalt festgestellt worden.
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Abtheilung der Central-Steuerschulden.
Zu Beseitigung mehrer bey der Abtheilung ver Central-Steuerschulden entstan-
denen Differenzen haben die beyderseitigen Bevollmächtigten sich dahin vereiniget,
daß die Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachische Regierung von sämmtlichen,
mit einem Betrage von
8,285,800 Thlrn.
auf das Herzogthum Sachsen übernommenen Central-Steuerschulden, die Summe von.
247,000 Thlrn.
Zweyhundert Sieben und Vierzig Tausend Thalern
zur Verzinsung und Tilgung übernehme.
Da unter vorgedachter, auf das Herzogthum Sachsen übernommenen Total-
Summe auch ein Betrag von
1,585,500 Thlrn.
enthalten ist, welcher der Königlich Preußischen Regierung auf die nach dem Proviso-
rial-Steuerschlüssel zu theilen gewesenen Reichenbachischen Obligationen in Zurech-
mung gebracht worden, so ist dasselbe Verhälcnis im Betreff der von der Groß-
herzoglichen Regierung übernommenen Central-Steuerschuld beobachtet und der hier-
unter begriffene diesfallsige Betrag auf
154,000 Thlr.
festgestellt worden,