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V. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnaͤdigst geruhet,
dem Herrn Ober-Medicinal-Rath D. Reußing, zu Eisenach, das erledigte Hhysikat
de6 Ober-Amtöbezirkes Eisenach und des Amtsbezirkes Creuzburg zu verleihen,
auch den Armen-Arzt und Unter-Direktor der Hebammen-Schule zu Eifenach,
D. med. ei chir. Ludwig Gerlach, daselbst, zum Physicus extraordinarins
für das Oberamt Eisenach zu ernennen; welches hierdurch öffentlich
bekannt gemacht wird.
Weimar den 23. November 1826.
Großherzogliche Sächsische LandeS-Direktion.
F. v. Schwewler.
VI. Von’ Großherzoglicher Landes-Direktion ist dem Bataillons-Ghirurg
Ernst allhier, nach der von ihm vor der Großherzoglichen Sanitaäts-Kommission
deshalb bestandenen Prüfung, die Erlaubniß ertheilt worden, die bey Behandlung
der Zähne vorkommenden Verrichtungen, als das Zahnausziehen, das Reinigen
und Abfeilen der Zähne und das Einseben künstlicher Zähne, auszunben.
Es wird solches hiervurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 2. Dezember 1826.
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion.
F. v. Schwendler.
VII. Der vormahlige Grohherzogliche Kriminal -Rath, Johann Christoph
Wilhelm Schumann allhier, hat die zeither noch übergehabte Verwaltung des Gerichtes
zu Kötschau freiwillig niedergelegt.
Nachdem hicrauf von der dasigen Gerichts-Herrschaft in der Person des
Großherzoglichen Stadtgerichts-Aktuars, Carl Brüger zu Jena, ein neuer Justitiar
präsentirt worden ist, hat Großherzogliche Landesregierung diese Wahl ausnahmsweise
genehmiget und die Verpflichtung und Einführung genannten Aktuars
Brüger als Verwalter des Gerichtes zu Kötschau durch eine besonders dazu ernannte
Kommission am 27. vorigen Monathes bewirken lassen. Es wird dieses
daher öffentlich bekannt gemacht. «
Weimar am 5. Dezember 1826.
Großherzogliche Sächsische Landeöregierung.
von Müller.