Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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V.  Se.  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  haben  gnaͤdigst  geruhet,
dem  Herrn  Ober-Medicinal-Rath  D.  Reußing,  zu  Eisenach,  das  erledigte  Hhysikat
  de6  Ober-Amtöbezirkes  Eisenach  und  des  Amtsbezirkes  Creuzburg  zu  verleihen,
  auch  den  Armen-Arzt  und  Unter-Direktor  der  Hebammen-Schule  zu  Eifenach,
  D.  med.  ei  chir.  Ludwig  Gerlach,  daselbst,  zum  Physicus  extraordinarins
  für  das  Oberamt  Eisenach  zu  ernennen;  welches  hierdurch  öffentlich
bekannt  gemacht  wird.

Weimar  den  23.  November  1826.

Großherzogliche  Sächsische  LandeS-Direktion.
F.  v.  Schwewler.

VI.  Von’  Großherzoglicher  Landes-Direktion  ist  dem  Bataillons-Ghirurg
Ernst  allhier,  nach  der  von  ihm  vor  der  Großherzoglichen  Sanitaäts-Kommission
deshalb  bestandenen  Prüfung,  die  Erlaubniß  ertheilt  worden,  die  bey  Behandlung
  der  Zähne  vorkommenden  Verrichtungen,  als  das  Zahnausziehen,  das  Reinigen
  und  Abfeilen  der  Zähne  und  das  Einseben  künstlicher  Zähne,  auszunben.
Es  wird  solches  hiervurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  den  2.  Dezember  1826.

Großherzogliche  Sächsische  Landes-Direktion.
F.  v.  Schwendler.

VII.  Der  vormahlige  Grohherzogliche  Kriminal  -Rath,  Johann  Christoph
Wilhelm  Schumann  allhier,  hat  die  zeither  noch  übergehabte  Verwaltung  des  Gerichtes
  zu  Kötschau  freiwillig  niedergelegt.

Nachdem  hicrauf  von  der  dasigen  Gerichts-Herrschaft  in  der  Person  des
Großherzoglichen  Stadtgerichts-Aktuars,  Carl  Brüger  zu  Jena,  ein  neuer  Justitiar
  präsentirt  worden  ist,  hat  Großherzogliche  Landesregierung  diese  Wahl  ausnahmsweise
  genehmiget  und  die  Verpflichtung  und  Einführung  genannten  Aktuars
Brüger  als  Verwalter  des  Gerichtes  zu  Kötschau  durch  eine  besonders  dazu  ernannte
  Kommission  am  27.  vorigen  Monathes  bewirken  lassen.  Es  wird  dieses
daher  öffentlich  bekannt  gemacht.  «

Weimar  am  5.  Dezember  1826.

Großherzogliche  Sächsische  Landeöregierung.
von  Müller.