Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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8. 80. 
Rückstäͤndige Forderungen wegen Kriegs-Prästationen. 
Die rücksiändigen Forderungen wegen Kriegs-Prästationen jeder Art werden 
von den beyderseitigen kontrahirenden Regierungen ohne Nachrechnung und ganz in 
derselben Art zur Berichtigung und Vertretung übernommen, wie dieß nach den §.. 
2, 3 und 4 der Spezial-Konvention vom 23, July 1817 zwischen Preußen und 
Sachsen bestimmt worden ist. 
8. 31. 
Bestände der Perdquationo-Kleferungs-Aequivalent-Gelder= und Central= 
Steuer kassen. 
  
So viel die in der Peräquations-Hiefermgö-Aequivalent-Gelder= und Central= 
Steuerkasse befindlichen Geldbestände und die zugehörigen Aktiv= und Passiv-Forde- 
rungen (vorbehältlich der in dem gegemvärtigen Vertrags-Artikel enthaltenen Aus- 
nahmen) betrifft, so wird die Betheiligung des Großherzogthumes Sachsen Weimar= 
Eisenach vergleichsweise, zu Beseitigung einiger Differenzen, auf einen reinen Aktiv- 
Antheil von 
13,593 Thlrn. 15 gr. 3 pf. 
hierdurch festgesett; hierauf sollen jevoch diejenigen 
9593 Thlr. 15 gr. 8 pf. 
in Abrechnung kommen, welche Königlich Preußischer Seits für Verpflegung Russi- 
scher Truppen bey deren Durchmarsch durch den an das Großherzogthum abgetrete- 
nen Theil des Neustädtischen Kreises vorschußweise bezahlt worden. Die Königlich 
Preußische Regierung hat demnach der Großherzoglich Süchsischen Regierung über- 
haupt noch 
4000 Thrr. 
Vier Tausend Thaler 
auf obigen reinen Aktiv-Antheil zu gewähren. 
5. 32. 
Forderungen an fremde Staaten. 
So viel die bereits abgethanen Forderungen der allgemeinen Peräquations= und 
Central-Steuerkasse an Frankreich betrifft, so haben die Königlich Prenßischer Seitö 
mit dem Vicomtc de Bruges vorgewesenen Verhandlungen, wegen des durch die
	        
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