. 82.
Abthbeilungs-Maß sto.
a) die Activa der Immobiliar-Brandkasse
1 * Theil fuͤr Preußen, und
Theil fuͤt Weimar-Eisenach, und
b) die Ab der Mobiliar-Brandkasse
zu Theil fuͤr Preußen, und
zu rks Theil für Weimar-Eisenach,
abgetheilt.
+ 3.
Abtheiliu n g.
Nach diesen respectiven Verhältnissen und den deshalb angefertigten und von
den beyderseitigen Bevollmächtigten als richtig anerkannten Berechnungen erhält das
Großherzogthum von dem Vermögen der alten Brandkasse die Summe von:
Zwey Tausend, Neunhundert und Neunzehen Thalern, Vier Groschen,
naͤhmlich
Thlr. 2 gr. 9 pf. an vier und einhalbprozentigen Hypotheken-Ka-
pitalien,
198 = 20 . 11 „ an drepprozentigen Steuer-Kreditkass enScheinen,
161= 13 = 5 an dergleichen Kammer-Kreditkassen-Scheinen,
840 -- 2 9 . . an zweyprozentigen dergleichen Scheinen,
888 12 2 =
baar mit Zinsen von obigen Kapitalien, hier bis
Ostern 1826 gerechnet und von da an vorbehalten,
2,919 Thlir. 14 gr. — pf. Summe, wie oben.
„
. 34.
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Bey der kngernanbarschm) wegen des Inmobiliar-Vrandoers icherungs-In-
stitutes sind diejenigen Betrage in Ansatz gebracht worden, welche Großherzogliche
Orte seit Michaelis 1814 sowohl aus Königlich Preußischen als aus Königlich Saͤch-
sischen Kassen erhalten haben, da die letztgenannten Zahlungen von Preußen gegen
Sachsen vertreten worden sinb.