Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

jedes Jahres dem Ortsvorstande ihres Wohnorted gehoͤrig anzuzeigen und dabey 
Alter, Farbe, Abzeichen v. der Stuten genau anzugeben. 
K. 2. 
Vom Ortsvorstande sind über alle, im Orte vorhandenen Miterpferde voll- 
ständige Listen zu führen, in welche die vorbesagten Anmeldungen pünktlich eingc- 
tragen werden müssen, worauf die Listen, vor Weyhnachten jedes Jahres, an die 
Deputation der Großherzoglichen Landes-Direktion zu Eisenach einzusenden sind, 
um, nach dem Listenergebnisse, die Zahl ver für das kommende Jahr nöthigen 
Beschäl-Hengste bestimmen und für deren Aufstellung zu Marksuhl und Geisa 
zeitig genug sorgen zu können. 
S. 3. 
Mit Anfang des Februar jedes Jahres werden die Hengste von dem dazu 
bestimmten Personal nach Marksuhl und Geisa gebracht, um daselbst bis zur 
Mitte, oder nach Befinden, bis zun Ende des May zu verbleiben. 
Die Landes-Direktions-Deputation wird im Eisenachischen Wochenblatte den 
Tag der Ankunft immer noch besonders bekannt machen, von welchem an die 
Herbeybringung der Stuten geschehen kann. 
Auf vorgängige Anmeldung der Besitzer bey der Gestüte-Inspektion 
a) zu Marksuhl — dem Großherzoglichen Rent-Amtmann NRat, 
b) zu Geisa — dem Grohherzoglichen Justiz-Amtmann Ackermanm, 
wird von derselben das weiter Erforderliche, wegen Bedeckung der Stuten durch 
die Gestüte-Hengste unter gehöriger Aufsicht, angeorduet werden. 
g. 4. 
Diejenigen Eigenthümer von Stuten, welche die, im F. 1 vorgeschriebene 
Anzeige bey dem Ortsvorstande gehörig machen werden, haben vor denen, wel- 
che sich deshalb erst bey den Gestute-Inspektionen anmelden, den Vorzug, hin- 
sichtlich der Wahl der Heugste und der Zeit. 
g. 6. 
Die Grohherzoglichen Unterthauen entrichten für das Bespringen ihrer Stu- 
ten sofort nur
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.