Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches 
Regierungs-Blaktk. 
Nummer 14. Den 17. Oktober 1826. 
  
  
Bekanntmachung. 
Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ß höchstem Befehle zufolge wird das 
nachstehende, auf dem Grunde landständischer Verabschiedung erlassene, Geset über 
die Bestenerung der Ausländer, welche das Großherzogthum ihres Handels oder 
Erwerbes wegen betreten, hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 28. September 1826. 
Großherzogliche Sichsische Landeöregierung. 
von Müller. 
Carl Au gust, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
. 2c. 
Da man aus den bey Unserer Landes= Direktion gesammelten Erfahrungen cs 
erkannt hatte, daß das Gesetz uͤber die Besteuerung fremder Kauf- und Handels- 
leute vom 24. Oktober 1823 einiger Abänderungen und Zusätze bedürfe, um den 
Zweck zu sichern, den vorgekommenen Mißbräuchen zu begegnen und Gleichförmigkeit
	        
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