Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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Im Jahre 1826. 
Weimar. Geheimer Hofrath Kirms hat 1000 thlr. zu einem Stipendium für 
die Söhne der hiesigen Hofdienerschaft, und 1000 thlr. für die Söhne der 
hiesigen Hof-Kapell-Dienerschaft ausgeseht, nebst 150 thlr., deren Zinsen 
zur Remuneration des Sekretärs, der die Administration dieser Stipendien zu 
besorgen hat, verwendet werden sollen. — Eine ungenannte fromme Witwe 
hat auf ihre Lebenözeit jährlich 150 thlr. zur Unterstübung armer, alter und 
kranker Schullehrer-Winven, die keine Pension bezichen, ausgesetzt. 
Ilmenau. Der Leibschneider Heusinger hat 200 thlr. zu Anschaffung einer 
Glocke auögesetzt. 
Olberöleben. Der Einwohner Gottlieb Geisler, der ohne Kinder starb, 
hat dem örtlichen Schul-Fonds 300 thlr. und zur Herstellung der Orgel nebst 
einem über zweny Öktaven haltenden Glockenspiel 1000 thlr. vermacht. Auch 
hat derselbe Testator die Ortswaisen ansehnlich bedacht. 
Aus dieser Zusammenstellung geht das erfreuliche Ergebniß hervor, daß auch 
in unseren, so bedrängten und theilweise so verschrieenen Tagen dennoch der 
Sinn frommer Wohlthctigkeit nicht erloschen ist, sondern unauögesetzt gute Fruchte 
bringt. 
Gewiß werden wir auch in den nächsten Jahren gleich Rühmliches zu mel- 
den haben. 
Weimar, den 12. September 1826. 
Großherzogliches Sachsisches Ober-Konsistorium. 
eucer. 
II. Der vorhinnige Justitiar der Fuͤrsilich Hohenloheschen Gerichte zu Op- 
purg mit Colba und Positz Johann Gottlob Straͤußer hat die viele Jahre hin- 
durch mit Geschicklichkeit, Fleiß und Ordnung besorgte Verwaltung derselben bereits 
im vorigen Fruͤhjahre seined hohen Alters wegen niedergelegt und es ist an dessen 
Stelle von dem Gerichtsinhaber, dem Herrn Fürsten August zu Hohenloh-Oehrin= 
gen Durchlaucht, der Amts-Advokat Carl Eduard Liebe zum neuen Justitiar prä- 
sentirt, von Großherzoglicher Landesregierung diese Wahl genehmiget und genannter 
Advokat Liebe durch das dazu beauftragte Kreis -Justiz-Amt Neustadt als Verwal- 
ter der Gerichte zu Oppurg mit Colba und Posib gehörig verpflichtet und eingeführt 
worden. 
Es wird daher dies andurch noch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 25. September 1826. 
Großherzogliche Sächsische Landesregierung. 
von Miller.
	        
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