Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1827. (11)

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Steuer-Erhebungs-Verordnung vom 9. November 1821 vorschreibt, sich al- 
lenthalben zur Richtschnur dienen zu lassen. 
Weimar am 80. Dezember 1826. 
Großherzogliches, Sachsssches Landschafts-Kolleginm. 
Ch. Weyland. 
II. Dem Kandidaten der Chirurgie, Carl August Gottlob Liebhold aus 
Auma, ist, nach vorgängiger Prüfung durch die Großherzogliche Sanitaäts-Kom- 
mission allhier, die Ausübung der höheren Chirurgie in den Grohhezoglichen 
bLanden verstattet und ihm die Stadt Auma zu seinem wesentlichen Aufenthalte an- 
gewiesen worden, welches hierdurch oͤffentlich bekannt gemacht wird. 
Weimar den 19. Dezember 1826. 
Großherzogliche Sichsische Landes-Direktion. 
F. von Schwendler. 
III. Auf mebrmals bey uns geschehene Anfrage, wie sich die Schullehrer 
nach &. 6 des Impfgesehes vom 26. May d. J. in dem Fall verhalten sollten, 
wo die aufzunehmenden Schulkinder den geseblichen Impf- 
schein hahmentlich nicht darum produziren können, weil der impfende Arzt int- 
mittelst verstorben sey; wird denselben nach numehr mit Großherzoglicher bau- 
des-Direktion gepflogener Kommunikation cröffnet, daß von dem ordentlichen 
Physitus der Stadt oder des Amtes die Versicherung über geschehene Impfung 
durch die betreffenden Aeltern in solchem Falle nachzubringen, bey sonst eintreten- 
den Schmierigkeiten aber jedesmahl an die betreffende Polizey-Behörde durch 
die Schullehrer Anzeige zu machen ist. 
Eisenach den 2.4. Dezember 1826. 
Großherzogliches Sachsssches Ober-Konsistorium. 
D. J. A. Nebe. 
Iv. Dem D. med. et chirurg. Gottheif Adoph Schumann, aus 
Cospoda, ist, nach vorgängiger Verpflichtung als praktizirender Arzt, die nach- 
gesuchte Erlaubniß zur medizinischen und chirurgischen Praris in den Großherzog- 
lichen Landen ertheilr, und die Stadt Neustadt alD zum wesentlichen Aufent- 
halte angewiesen worden, welches hierdurch bekannt gemacht wird. 
Weimar am 9. Jannuar 1827. « 
GroßherzoglicheScichsischcLandes-Direktion. 
F. von Schwendler.
	        
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