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Steuer-Erhebungs-Verordnung vom 9. November 1821 vorschreibt, sich al-
lenthalben zur Richtschnur dienen zu lassen.
Weimar am 80. Dezember 1826.
Großherzogliches, Sachsssches Landschafts-Kolleginm.
Ch. Weyland.
II. Dem Kandidaten der Chirurgie, Carl August Gottlob Liebhold aus
Auma, ist, nach vorgängiger Prüfung durch die Großherzogliche Sanitaäts-Kom-
mission allhier, die Ausübung der höheren Chirurgie in den Grohhezoglichen
bLanden verstattet und ihm die Stadt Auma zu seinem wesentlichen Aufenthalte an-
gewiesen worden, welches hierdurch oͤffentlich bekannt gemacht wird.
Weimar den 19. Dezember 1826.
Großherzogliche Sichsische Landes-Direktion.
F. von Schwendler.
III. Auf mebrmals bey uns geschehene Anfrage, wie sich die Schullehrer
nach &. 6 des Impfgesehes vom 26. May d. J. in dem Fall verhalten sollten,
wo die aufzunehmenden Schulkinder den geseblichen Impf-
schein hahmentlich nicht darum produziren können, weil der impfende Arzt int-
mittelst verstorben sey; wird denselben nach numehr mit Großherzoglicher bau-
des-Direktion gepflogener Kommunikation cröffnet, daß von dem ordentlichen
Physitus der Stadt oder des Amtes die Versicherung über geschehene Impfung
durch die betreffenden Aeltern in solchem Falle nachzubringen, bey sonst eintreten-
den Schmierigkeiten aber jedesmahl an die betreffende Polizey-Behörde durch
die Schullehrer Anzeige zu machen ist.
Eisenach den 2.4. Dezember 1826.
Großherzogliches Sachsssches Ober-Konsistorium.
D. J. A. Nebe.
Iv. Dem D. med. et chirurg. Gottheif Adoph Schumann, aus
Cospoda, ist, nach vorgängiger Verpflichtung als praktizirender Arzt, die nach-
gesuchte Erlaubniß zur medizinischen und chirurgischen Praris in den Großherzog-
lichen Landen ertheilr, und die Stadt Neustadt alD zum wesentlichen Aufent-
halte angewiesen worden, welches hierdurch bekannt gemacht wird.
Weimar am 9. Jannuar 1827. «
GroßherzoglicheScichsischcLandes-Direktion.
F. von Schwendler.