33
Cbristian Göring zu Leipzig, in solcher Eigenschaft auch für das Großherzog=
thum Weimar gnädigst anerkannt.
Auf höchsten Befehl wird dieses dem Handelsskande und den Fabribanten der
Großherzogl. Lande bekannt gemacht, um die durch diese hochste Entschließung
ihnen dargebotene Erleichterung des Handelsverbehrs mit den Nordamerikanischen
Freystaaten benuben zu können. Weimar den 61. Narz 1827.
Großherzogliche Sichsische Landes-Direktion.
F. von Schwendler.
III. Von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großberzoge, ist dem Amts-Accessi-
sten, Friedrich Christion Steinmetz zu. Geisa, die Advokatur bey den Unterbe-
hörden des hiesigen Kreises gnädigst verliehen, ihm das Amt Geisa zu seinem
Aufenthalte angewiesen und derselbe unterm 12. dieses verpflichtet worden, wel-
ches hierdurch bekannt gemacht wird. Eisenach den 15. März 1827.
Großherzogliche Süächsische Landeöregierung.
C. A. Thon.
IV. Dem prekticirenden Arzte und Geburtshelfer, Doktor der Medizin und
Chirurgie, Immanwel Gotthold Blankmeister, zeither zu Rastenberg, ist auf
Nachsuchen gestattet. worden, seinen Wohnsib in der Stadt Jena zu nehmen, um
daselbst und in der lungegend aürztliche, chirurgische und geburtöhülfliche Praris
zu betreiben. Weimar den 24. März 1827.
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion.
J. von Schwendler.
V. Zu Beseitigung allenfallsiger Beschwerden der mit Ertrapost Reisenden
über willkührliche Abnahme von Ertrapost-, Schmier-, Chaussee-, Pflaster-,
Brücken-, Fähr-Geld u. s. w. sieht sich unterzeichucte Stelle veranlaßt, zur offent-
lichen Kenntniß zu bringen, daß, mit hoher Genehmigung vom 30. April d. J.
an, die Einführung gedruckter Quittungen, welche von den Posthaltereyen einem
jeden mit Ertrapost Reisenden über bezahltes Postgeld vor der Abfahrt von
der betreffenden Post-Station auszustellen sind, angcordnet worden ist.
Frankfurt den 31. März 1827.
Großherzogl. Sachs. Fürstl. Thurn und Tarische General-Yost-Dircktion.
Alerander, Freyherr von Vrint6-Berberich.
VI. Dem Doktor der Medizin und Chirurgie, Wilhelm Theile aus Butt-
staͤdt ist, nach vorgaͤngiger Verpflichtung als prakticirender Arzt, die nachgesuchte
Erlaubniß zur medizinischen, chirurgischen und geburtöhürflichen Praris in den