Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

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V. Es ist dem Rechts-Kandidaten Eduard Bartholomaͤ von Jena die 
Erlaubniß zur Betreibung der advokatorischen Praris vor den Justiz-Unterbehör- 
den unter dem Praͤdikate eines Amts-Advokaten ertheilt, demselben die 
Stadt Ilmenau als Wohnsitz angewiesen worden, auch seine Verpflichtung am 
17. dieses Monathes geschehen; und wird dieses hiermit zur oͤffentlichen Kunde 
gebracht. Weimar am 20. November 1828. 
Großherzoglich Schsische Landesregierung. 
von Müller. 
VI. Auf Nachsuchen der Gerichts-rinzipglschaft zu Aschenhausen ist dem 
dasigen Gerichtshalter, Amts-Advokaten Breuning, der Amts-Advokat Brieg- 
leb zu Kaltennordheim adjungiret, letzterer auch vom beauftragten Amte Kalten- 
nordheim in dieser Eigenschaft unter'm 28. vorigen Monathes verpflichtet wor- 
den, welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Eisenach den 9. Dezember 1828. 
Großherzoglich Sachsische Landesregierung. 
. A. Thon. 
VII. Da der zeitherige Justitiar bey dem Gerichte zu Stadt= und Berg- 
sulza, der Herzoglich Sachsen-Meiningische Amtsvogt Grobe zu Camburg, diese 
Stelle niedergelegt und die dasige Gerichtsherrschaft in der Person des Großher- 
zoglichen Stadtgerichts -Kommissariat -Aktuars Gottlob Otto zu Stadtsulza ei- 
nen neuen Gerichtshalter präsentirt hat: so haben wir diese Wahl ausnahms- 
weise genehmiget und die Verpflichtung und Einführung genannten Aktuars Otto 
als Verwalter des Gerichts zu Stadt= und Bergsulza am 27. September dieses 
Jahres bewirken lassen, welches hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. 
Weimar den 15. Dezember 1828. 
Großherzoglich Sachsische Landesregierung. 
von Müller. 
VIII. Von Großherzogl. Landes-Direktion ist dem, bisher nur zur Aus- 
übung der niederen Chirurgie, nach den diesfallsigen Bestimmungen in §. 50 der 
Medizinal -Ordnung vom 11. Januar 1814 befugt gewesenen Chirurgen Heinrich 
Löber zu Jena, nunmehr auch die Behandlung der Wunden und Geschwüre 
sowie der Knochenbrüche und Verenkungen im Großherzogthume gestattet; desglei- 
chen ist ihm die erledigte Stelle eines Amts= und Stadt-Chirurgen, zu 
Bürgel übertragen worden, welches hierdurch bekannt gemacht wird. 
Weimar den 22. November 1828. 
Großherzoglich Süchsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler.
	        
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