139
V. Es ist dem Rechts-Kandidaten Eduard Bartholomaͤ von Jena die
Erlaubniß zur Betreibung der advokatorischen Praris vor den Justiz-Unterbehör-
den unter dem Praͤdikate eines Amts-Advokaten ertheilt, demselben die
Stadt Ilmenau als Wohnsitz angewiesen worden, auch seine Verpflichtung am
17. dieses Monathes geschehen; und wird dieses hiermit zur oͤffentlichen Kunde
gebracht. Weimar am 20. November 1828.
Großherzoglich Schsische Landesregierung.
von Müller.
VI. Auf Nachsuchen der Gerichts-rinzipglschaft zu Aschenhausen ist dem
dasigen Gerichtshalter, Amts-Advokaten Breuning, der Amts-Advokat Brieg-
leb zu Kaltennordheim adjungiret, letzterer auch vom beauftragten Amte Kalten-
nordheim in dieser Eigenschaft unter'm 28. vorigen Monathes verpflichtet wor-
den, welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Eisenach den 9. Dezember 1828.
Großherzoglich Sachsische Landesregierung.
. A. Thon.
VII. Da der zeitherige Justitiar bey dem Gerichte zu Stadt= und Berg-
sulza, der Herzoglich Sachsen-Meiningische Amtsvogt Grobe zu Camburg, diese
Stelle niedergelegt und die dasige Gerichtsherrschaft in der Person des Großher-
zoglichen Stadtgerichts -Kommissariat -Aktuars Gottlob Otto zu Stadtsulza ei-
nen neuen Gerichtshalter präsentirt hat: so haben wir diese Wahl ausnahms-
weise genehmiget und die Verpflichtung und Einführung genannten Aktuars Otto
als Verwalter des Gerichts zu Stadt= und Bergsulza am 27. September dieses
Jahres bewirken lassen, welches hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Weimar den 15. Dezember 1828.
Großherzoglich Sachsische Landesregierung.
von Müller.
VIII. Von Großherzogl. Landes-Direktion ist dem, bisher nur zur Aus-
übung der niederen Chirurgie, nach den diesfallsigen Bestimmungen in §. 50 der
Medizinal -Ordnung vom 11. Januar 1814 befugt gewesenen Chirurgen Heinrich
Löber zu Jena, nunmehr auch die Behandlung der Wunden und Geschwüre
sowie der Knochenbrüche und Verenkungen im Großherzogthume gestattet; desglei-
chen ist ihm die erledigte Stelle eines Amts= und Stadt-Chirurgen, zu
Bürgel übertragen worden, welches hierdurch bekannt gemacht wird.
Weimar den 22. November 1828.
Großherzoglich Süchsische Landes-Direktion.
F. v. Schwendler.