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Ungleichheiten, die dann herauskämen, nicht mehr benutzt werden.
Das justum pretium des kanonischen Rechts, der „angemessene
Preis“ ist durch die starke Ahnlichkeit der tatsächlichen Wirtschaftsverhältnisse
und Wirtschaftsbedürfnisse wieder in Geltung getreten.
Das bedingt und erfordert die Zurückdrängung des Handels aus
seiner zentralen, preisbildenden Aufgabe.
Eben hiermit ist aber zugleich dargetan, daß wir die Organisation
der Kriegswirtschaft, die Festlegung der Preise und die
Ausschaltung des selbständigen Handels, nicht etwa als eine organische
Fortentwicklung sener Kräfte betrachten dürfen, welche schon im
Erieden tätig gewesen sind. Nur die ganz eigenartigen, durchaus
für sich zu beurteilenden Schwierigkeiten der kriegswirtschaftlichen
Berfassung haben die Formen geboren, die nach und nach und
unter gewaltigen Reibungen allmählich unser fetziges Leben unter
ihre Herrschaft genommen haben. Lebt nach dem Kriege — gerade
aus den Bedürfnissen unserer Nohstoffversorgung und unserer
Lebensmittelbeschaffung — für Deutschland die Weltwirtschaft wieder
auf, dann werden auch Handel und freie Preisbildung wieder in
ihre Rechte eingesetzt werden mrissen.
Druck von Wilhelm Greve, Königl. Hofbuchdruckerei, Berlin SW 68.