Full text : Die Preisbildung im Kriege. (1)

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Ungleichheiten,  die  dann  herauskämen,  nicht  mehr  benutzt  werden.
Das  justum  pretium  des  kanonischen  Rechts,  der  „angemessene
Preis“  ist  durch  die  starke  Ahnlichkeit  der  tatsächlichen  Wirtschaftsverhältnisse
  und  Wirtschaftsbedürfnisse  wieder  in  Geltung  getreten.
Das  bedingt  und  erfordert  die  Zurückdrängung  des  Handels  aus
seiner  zentralen,  preisbildenden  Aufgabe.

Eben  hiermit  ist  aber  zugleich  dargetan,  daß  wir  die  Organisation
  der  Kriegswirtschaft,  die  Festlegung  der  Preise  und  die
Ausschaltung  des  selbständigen  Handels,  nicht  etwa  als  eine  organische
Fortentwicklung  sener  Kräfte  betrachten  dürfen,  welche  schon  im
Erieden  tätig  gewesen  sind.  Nur  die  ganz  eigenartigen,  durchaus
  für  sich  zu  beurteilenden  Schwierigkeiten  der  kriegswirtschaftlichen
  Berfassung  haben  die  Formen  geboren,  die  nach  und  nach  und
unter  gewaltigen  Reibungen  allmählich  unser  fetziges  Leben  unter
ihre  Herrschaft  genommen  haben.  Lebt  nach  dem  Kriege  —  gerade
aus  den  Bedürfnissen  unserer  Nohstoffversorgung  und  unserer
Lebensmittelbeschaffung  —  für  Deutschland  die  Weltwirtschaft  wieder
auf,  dann  werden  auch  Handel  und  freie  Preisbildung  wieder  in
ihre  Rechte  eingesetzt  werden  mrissen.

Druck  von  Wilhelm  Greve,  Königl.  Hofbuchdruckerei,  Berlin  SW  68.