Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
weiles Stück vom Jahre 1831.
VII. Ministerial-Bekanntmachung.
Daß diezeitherige Greßherzeglich Sächsische Steuer-Receptur in Berka a. W.
in ein Steueramt verwandelt worden, und die Wirksamkeit desselben mit dem
1. April d. J. beginnen soll, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Rudolstadt, den 19. Februar 1851.
Fürstl. Schw. Ministerium, Abthellung der Finanzen.
Th. Schwarg.
A. Kech.
VIII. Ministerial-Bekanntmachung.
Dem Fürstlich Reußischen Steueramte zu Gera ist vom 1. d. M. abldie
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 und zur Auofertigung von Begleitscheinen
II beigelegt worden.
Rudolstadt, den 4. März 1851.
Fürstl. Schw. Ministerium, Abeheilung der Finanzen.
Th. Schwartz.
N. Koch.
Zürstlich Schw. Rurolst. Geseslamml. X1. 2