Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

119 
Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs-Blaklt. 
Nummer 22. Den 29. November 1834. 
  
  
Bekanntmachungen. 
I. In Folge einer, dem unterzeichneten Militär-Kommando ertheilten 
höchsten Ordre, werden die nachstehenden Statuten über das von Sr. Konigl. 
Hoheit, dem Großherzoge, gestiftete Kreuz zur Auszeichnung für lang- 
ja4hrige treu und vorwurfsfrey geleistete Dienste in Höchstihrem Militär, so- 
wie über die Stiftung einer Prämien-Zulage für achtzehen der dltesten 
und gqualifizirtesten Unter-Offiziere der Großherzoglichen Infanterie, hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 14. November 1834. 
Großherzoglich Sächsisches Militär-Kommando. 
Der General-Adjutant Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs 2c. 
Obrist von Beulwitz. 
Sta t u t e n. 
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben, um Höchstihrem Mi- 
litär einen Beweiß der höchsten Gnade und Zufriedenheit für lange und 
treue Dienste zu geben, sowie zur Aufmunterung und Förderung des Dienst- 
eifers und der militärischen Disziplin die Stiftung einer Dienstauszeichnung 
gnädigst zu befehlen geruhet, welche in der nachstehend beschriebenen Weise 
und unter folgenden Bedingungen an die OÖffiziere, Unter-Offiziere und Sol- 
daten des Großherzoglichen Militärs verliehen werden soll.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.