Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

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urkundlich ist das gegenwaͤrtige Patent von Uns hoͤchsteigenhaͤndig vollzo- 
gen und mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedruckt worden. 
Weimar den 14. November 1834. 
Carl Friedrich. 
C. W. Freih. v. Fritsch. Freih. v. Gersdorff. D. Schweitzer. 
Patent, vdt. Ernst Müller. 
die Bekanntmachung des Bun- 
desbeschlusses wegen Errich- 
tung eines 
Schiedsgerichtes 
sowie der Bundes-Akte und der 
Wiener Schluß-Akte betref- 
fend. 
A. 
Deutsche Bundes-Akte 
d. . Wien den 8. Juny 1815. 
II. Alllgemeine Bestimmumngen. 
Art. 1. 
Die souverainen Fürsten und freyen Städte Deutschlands, mit Einschluß 
JJI. MM. des Kaisers von Oesterreich und der Könige von Preußen, von 
Dänemark und der Niederlande, und zwar: 
der Kaiser von Oesterreich, 
der König von Preußen, 
beyde für Ihre gesammten vormahls zum deutschen Reiche gehörigen Be- 
sibungen; 
der König von Dänemark für Holstein; 
der König der Niederlande für das Großherzogthum Lurembupg; 
vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der Deutsche Bund 
heißen soll.
	        
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