Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

178 
Am Schlusse des letzten Quartals jedes Jahres muß obige Nachweisung 
speziell, unter Anführung der Nahmen der Schuldner und der Beträge, womit 
jeder im Rückstande ist, erfolgen, um damit die restirenden Gefälle bey der 
Kreis-Steuereinnahme zu rechtfertigen. 
#. 17. 
Da das Kredit-Jahr den Zeitraum vom 1. Oktober des einen, bis zum 
lebten September des folgenden Jahres umfaßt: so müssen jedenfalls im éten 
Quartal des kebtern sämmtliche, in jenem Zeitraume kreditirten Summen be- 
richtiget werden, und es können daher am Schlusse jedes Kalender= und Rech- 
nungsjahres, außer den im 4ten Quartal, für das neue Kredit-Jahr, auf län- 
gere Zeit als drey Monathe breditirten Steuern, allenfalls nur solche Kredit- 
Posten noch ausstehen, bey welchen der Schuldner seiner Verbindlichkeit nicht 
nachgekommen ist. Posten dieser Art, zu deren baldigster Beybringung das 
Steueramt unter Anwendung aller geeigneten, gesetzlich zulässigen Mittel ver- 
pflichtet ist, werden in die Kredit -Bücher der folgenden Kredit-Periode über- 
tragen. 
g. 18. 
Im Orte ansaͤssigen sicheren Gewerbetreibenden, die auf den, 
nach Vorstehendem bedingten größern Kredit entweder, weil sie im Laufe des 
nächstvorhergegangenen Jahres Eintausend Thaler an Eingangs-, Ausgangs- 
und Durchgangs-Abgaben nicht entrichtet hatten (§. 1), keinen Anspruch ha- 
ben oder solchen Kredit nicht begehren, können die Abgaben von den, 
für sie eingehenden fremden Gegenständen, auf ihr Ansuchen, innerhalb Mo- 
nathöfrist von den Steuerämtern gestundet werden; es bleiben aber 
diese in jeder Beziehung für dergleichen Kredit-Ertheilung verantwortlich und 
es ist daher ihre Sache, sich Sicherheit dafür bestellen zu lassen; sowie 
himwiederum der Kredit-Nehmer, wegen Zurücklieferung des dem Steneramte 
anvertrauten Gegenstandes der Sicherheitsbestellung sich lediglich an 
den Steueramts-Rendanten zu halten hat. 
Niemahls dürfen dergleichen kreditirte Gefälle am Schlusse eines 
Quartals als noch bestehend erscheinen. Rechnungsmäßig wird auch dieser 
Kredit, wie §. 12 vorgeschrieben, behandelt, im Heberegister gebucht und in 
die Kredit-Bücher eingetragen. Im Kredit-Konto ist dafür eine besondere 
Abtheilung am Schlusse des Registers zu bilden. 
Kredit inner- 
bolb Monatbe- 
frist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.