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zelnen Bewohner desselben nach Maßgabe ihres Bedarfes verabfolgen und den
Verkauf im Einzelnen durch geeignete Personen besorgen zu lassen.
Da, wo Natural-Salz-Abgaben und Salz-Deputate von den Salinen
verabreicht werden, kommen dieselben auf die der betreffenden Stadt= oder
Landgemeinde zugetheilte Salzmenge in Anrechmung.
Personen, welche sich der heimlichen Salzausführung schuldig oder auch
nur verdächtig gemacht haben, können in Bezug auf ihren Salzverbrauch einer
besondern Kontrole unterworfen werden.
g. 11.
Der Salzbedarf einer Stadt- oder Landgemeinde oder der mit besonderen
Salzbüchern versehenen Privat-Personen kann bis zu der in diesen Büchern
verzeichneten Menge und gegen Vorzeigung derselben aus derjenigen Nieder-
lage, an welche sie in dieser Beziehung gewiesen sind (s. 9), gegen bare Be-
zahlung von 8 Thalern 2 Groschen 5,1/3 Pfennigen Konventions-Geld oder
acht Thalern acht Groschen Preußisch Courant für die ganze Tonne, von 4
Thalern 1 Groschen 2,2/3 Pfennigen Konventions-Geld oder vier Thalern vier
Groschen Preußisch Courant für die halbe Tonne oder einen Sack zu 200
Punden, und von 2 Thalern 7,1/3 Pfennigen Konventions-Geld oder zweny
Thalern zwey Groschen Preußisch Courant für ein en Sack zu 100 Pfunden
ausschlüssig der leeren Tonne oder des leeren Sackes verabfolgt werden. Eine
weitere Zahlung oder Vergütung findet nicht Statt.
Soweit es zur Erfüllung des in einem Salzbuche verzeichneten Salzbe-
darfes nöthig wird, Mengen unter 100 Pfund zu beziehen, müssen dieselben
ausnahmsweise (F. 5) verabfolgt, jedoch sollen die Bedarfsmengen in den
Salzbüchern, soweit sie nicht 100 Pfund betragen, in runden Zahlen von 75,
50 oder 25 festgesetzt werden.
Das Großherzogliche Landschafts = Kollegium im Einklang mit Großher-
zoglicher Landes-Direktion und unter ihm die Justiz-Aemter und Stadträthe
baben eben sowohl darüber zu wachen, daß der Salzpreis durch den Detail-
Verkauf nicht ungebührlich vertheuert wird, als auch jeden vorkommenden Fall
eines Salzverkaufes unter dem oben festgesetzten Preise genau in das Auge zu
fassen, um etwaigen unterschleifen auf die Spur zu kommen.