Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

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urkundlich ist gegenwärtiges Gesetz durch Unsere höchsteigenhändige Nah- 
mensunterschrift vollzogen, mit Unserem Großherzoglichen Staateinsiegel versehen 
und von Uns befohlen worden, daß solches durch den Abdruck im Großherzog= 
lichen Regierungs-Blatte zur Kunde und Nachachtung aller Unserer Behör- 
den und Unterthanen gebracht werde. 
So geschehen und gegeben Weimar den 7. Februar 1834. 
Carl Friedrich. 
  
Freyherr von Gersdorff. D. Schweitzer. 
vdt. Ernst Müller. 
Gesetz 
über die Versorgung des Großherzog= 
thumes Sachsen Weimar-Eisenach mit 
Salz und über die Kontrole des 
Salzverbrauches.
	        
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