Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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hingewiesen,  daß  alle  Angaben  mit  bestimmten  Zeugnissen  zu  belegen  sind,  und  das
Zeugniß  des  Arztes  insbesondere  die  Erklärung  enthalten  soll,  ob  die  bisherige  Enrwicklung
  des  Candidaten  keine  Anlage  zu  einem  Gebrechen,  welches  ihn  für  den
Schullehrerstand  untüchtig  machen  würde,  vermuthen  lasse.

Zur  vorläufigen  Legitimation-  können  sich  auch  diejenigen  Jünglinge  melden,
welche  im  Mai  d.  J.  das  vierzehnte  Jahr  zurücklegen;  es  wird  ihnen  aber  die  Vorbereitungszeit
  erst  vom  1.  Mai  des  bünftigen  Jahres  an  gerechnet,  weßhalb  sie  auch
nicht  gehalten  sind,  früher  bei  dem  Präparandenlehrer  einzutreten.

Stuttgart  den  6.  Februar  1338.  Soden.

b)  Bekanntmachung,  die  Aufnahme  in  das  katholische  Schullehrer  Seminar  in  Gmünd  betreffend.

Diejenigen  katholischen  Schulpräparanden,  welche  auf  den  1.  Mai  d.  J.  den
Vorbereitungskurs  vollenden,  und  die  Aufnahme  in  das  Schullehrer=  Seminar  z  zu
Gmünd  nachsuchen  wollen,  haben  sich  spätestens  bis  zum  15.  April  d.  J.  bei  d  dem
K.  katholischen  Kirchenrathe  zu  melden.

In  den  Eingaben  sind  die  Bestimmungen  der  organischen  Statuten  für  das.
Schullehrer-Seminar  vom  15.  Januar  18325  (Reg.  Bl.  S.  22)  J#.  10,  11,  12  und
die  Bekanntmachung  vom  20.  Februar  1827  (Reg.  Bl.  S.  31)  genau  zu  berücksichtigen,
  indem  mangelhafte  Eingaben  zurückgewiesen  werden.

Stuttgart  den  6.  Februar  1838.  Soden.
c)  Dienstpröfung  der  katholischen  Schulmeister  und  Lehrgehülfen.

Die  dießjährigen  Prüfungen  der  katholischen  Schulmeister  und  Lehrgehöülfen  fuͤr
Schuldienste  werden  am  Mittwoch  den  25.  April  d.  J.,  sodann  am  Mittwoch  den
10.  Oktober  d.  J.  und  an  den  darauf  folgenden  Tagen  vorgenommen  werden.

Hiebei  haben  zu  erscheinen:

I)  alle  Schulmeister,  welche  in  Folge  der  ersten  Dienstprüfung  angestellt

sind,  und  eine  Beförderung  nachsuchen  wollen;

2)  die  Lehrgehülfen,  welche  zur  ersten  Anstellung  befähigt  zu  werden  wünschen.

Zu  der  Prüfung  im  Monat  April  d.  J.  haben  sich  auch  diejenigen  Schulmeister
zu  melden,  welche  die  ganze  Bildung  der  Schul-Incipienten  durch  den  vierjährigen
Lehrkurs  zu  übernehmen  gedenken.