Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

454  Das  Volk.

Obgleich  es  immer  ein  bedauerlicher  Mangel  dieser  Berufszählung
bleiben  wird,  daß  nach  der  oben  angestellten  muthmaßlichen  Berechnung
  im  Deutschen  Reich  4—500000,  in  Württemberg  gegen  30  000
Personen  ungezählt  geblieben  sind  und  hiedurch  alle  absoluten  und  relativen
  Zahlen  ungenau  werden  mußten,  so  wird  doch  ein  unbefangenes
und  sachkundiges  Urtheil  zu  dem  Ergebnis  gelangen  müssen,  daß  noch
niemals  und  nirgends  das  schwierigste  Problem  der  sozialen  Statistik
eine  gleich  gründliche  und  gediegene  Bearbeitung  gefunden  hat,  insbesondere
  aber,  daß  für  Württemberg  in  dieses  durch  die  eigenthümliche
Verschlingung  von  Haupt=  und  Nebenerwerben  mehr  als  anderwärts  verdunkelte
  Kapitel  unserer  Statistik  zum  erstenmal  Licht  und  Klarheit  gebracht,
  daß  überhaupt  nach  vielen  und  verschiedenen  Richtungen  ganz
neue  und  höchst  werthvolle  Aufschlüsse  gewonnen  worden  sind.