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Anhalt-Köthen, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 17. Julp
1828, wegen der hohen Grafschaft Warmödorf;
Sachsen-Koburg-Gotha, vermöge seiner Verträge mit Preußen vom
4. July 1829 und vom 26. Juny 1833 in Beziehung auf das Amt
Volkenroda;
Hessen-Homburg, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 31.
Dezember 1829, in Beziehung auf das Oberamt Meisenheim;
Sachsen-Koburg-Gotha, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom
6. März 1830, in Beziehung auf das Fürstenthum Lichtenberg;
Oldenburg, vermöoge seines Vertrages mit Preußen vom 24. July 1830,
in Beziehung auf das Fürstenthum Birkenfeld;
Sachsen -Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrages mit Bayern
und Württemberg vom 25. Januar 1831, in Beziehung auf das Vor-
dergericht Ostheim;
Baden, vermöge seines Vertrages mit Württemberg vom 12. April 1831,
in Beziehung auf die vom Württembergschen Gebiethe umschlossenen Ba-
denschen Orte Schluchtern und Ruchsen und die Kondominat-Orte Wid-
dern und Edelfingen;
Waldeck und Pyrmont, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom
16. April 1831, in Beziehung auf das Fürstenthum Waldeck;
Anhalt-Bernburg, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 17.
May 1831, betreffend die Erneuerung der Vertraäge wegen Anschluß
der verschiedenen Anhalt-Bernburgschen Landestheile an das Preußische
indirekte Steuer-System;
Sachsen-Koburg-Gotha, vermöge seines Vertrages mit Bayern und
Württemberg vom 14. Juny 1831, in Beziehung auf das Amt Ks#-
nigsberg.
Weimar am 14. März 1834.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement
der auswärtigen Angelegenheiten.
D. Schweitzer.
vdt. Ernst Müller.