Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs-Blall. 
Nummer 11. Den 7. Juny 1834. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen des unterzeichneten Groß- 
herzoglichen Staats-Ministeriums vom 24. Januar und 28. Februar dieses 
Jahres (Regierungs-Blatt Nr. 4 und Nr. 8 dieses Jahres) bringt dasselbe 
anderweit hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß jetzt auch 
die Großherzoglich Mecklenburg-Schwerins'sche Regierung wegen 
der Enklaven Rossow, Netzeband und Schönberg und 
die Fürstlich Lippesche Regierung wegen der Enklaven Lippero= 
da, Cappel und Grevenhagen 
dem unter dem 11. May 18858 abgeschlossenen Vereins-Zollkartel beygetre- 
ten sind. 
Die Großherzoglichen Staatsbehörden haben sich daher vorkommenden 
Falles hiernach zu achten. 
Weimar am 18. April 1834. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement 
der auswärtigen Angelegenheiten. 
D. Schweitzer.
	        
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