Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Regierungsblatt

für  das
Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Freitag  den  21.  Juli  1893.

Inhalt:

Verfügung  e  der  Ministerien  der  Justiz,  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  des
Innern,  des  Kriegswesens  und  der  Finanzen,  betreffend  die  Einrichiung  von  Strafregistern  und  die  wechselseitige
Mteüngg  der  Strafurtheile.  Vom  28.  Juni  1893.  —  Bekanntmachung  der  Ministerien  der  Justiz,  des
Innern  und  des  Kirchen=  und  Schulwesens,  betreffend  die  staatliche  Anerkennung  der  Kongregation  der  Schwestern
von  der  Buße  und  der  christlichen  Liebe  aus  dem  dritten  Lirden  des  heiligen  Franziskus  zu  Heiligenbronn,
Oberamts  Oberndorf,  und  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  diese  Kongregarion.  Vom  6.  Juli  1893.—
Verfügung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Kpthellung  für  die  Verkehrsanstalten,  des  Innern
und  der  Finanzen,  betreffend  Vorschriften  über  die  praktische  Ausbildung  der  Regierungsbauführer  des  Hochbauund
  Bauingenieurfachs.  Vom  30.  Juni  1893.  —  Verfügung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  des  Innern,  des  Kirchen=  und  Schulwesens  und  der  Finanzen,  betreffend
Vorschriften  über  die  Werkstattthätigkeit  der  Kandidaten  des  Maschineningenieurfachs  vor  Ablegung  der  Vorprüfung
  und  über  die  praktische  Ausbildung  der  Regicrungsbauführer  dieser  Fachrichtung.  Vom  30.  Juni  1893.  —
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  den
evangelischen  Verein  in  Winnenden,  Oberamts  Waiblingen.  Vom  28.  Juni  1898.—  Versügung  des  Ministeriums
des  Innern,  betreffend  die  Einfuhr  von  Thieren  aus  Oesterreich-Ungarn.  Vom  6.  Juli  1893.  —  Verfügung
des  Niistriume,  des  Innern,  betreffend  die  Einfuhr  und  Durchfuhr  von  Thieren  aus  der  Schweiz.
Vom  6.  Juli  1893.  —  Verfügung  des  #isteriiee  des  Junern,  betreffend  die  Einfuhr  und  Durchfuhr  von
Thieren  aus  Italien.  Vom  6.  Juli  —  Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kirchen=  und
Szhulwesene,  betreffend  die  6ul  1509.  k  öersug  Gebühren  der  Geistlichen  für  Schulvisitationen.  Vom
6.  Juli  1893.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens,  betreffend  die  Vereinigung
der  i  des  NKonservators  und  des  Vorstands  der  Staatssammlung  vaterländischer  Kunst=  und  Alterthumsdenkmale.
  Vom  27.  Juni  1893.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens,  betreffend
Aenderung  in  der  Aufsicht  über  das  sogenannte  Kunst=  und  Alterthümerkabinet  und  einen  Theil  der  Sammlung
von  Steindenkmalen.  Vom  10.  Juli  1893.  —  Bekanntmachung  des  Finanzministeriums,  betreffend  die  Annahme
der  Zinsscheine  württembergischer  Staatsschuldverschreibungen  an  Zahlungsstatt  bei  den  K.  Zoll=  und  K.  Stenerstellen.
  Vom  4.  Juli  1893.

 

 

 

 

Verfügung  der  Ministerien  der  Justiz,  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  des  Innern,  des  Krirgswesens  und  der  Finanzen,
betreffend  die  Einrichtung  von  Strafregistern  und  die  wechselseitige  Mittheilung  der  Strafurtheile.
Vom  28.  Juni  1893.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerialverfügung  vom  18.  September  1882,  Reg.-Blatt
  S.  298,  welche  zur  Ausführung  der  von  dem  Bundesrathe  unter  dem  16.  Juni  1882