Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Weinberge.  Gesetz,  betreffend  die  Steuerbefreiung  neubestockter  Weinberge  vom  29.  März  1893.  39.
s.  auch  Nachbarrecht.
Welzheim  s.  Unfallversicherung.

Z.

Zahlungen.  Annahme  der  Zinsscheine  württembergischer  Staatsschuldverschreibungen  an  Zahlungsstatt
  bei  den  K.  Zoll=  und  K.  Steuerstellen.  Bekanntmachung  des  Finanzministeriums
vom  4.  Juli  1893.  239.

Zeugnisse  s.  Einjährig-freiwilliger  Militärdienst  und  Militärwesen.

Zimmeröfen  s.  Feuerpolizei.

Zinsscheine.  Annahme  der  Zinsscheine  württembergischer  Staatsschuldverschreibungen  an  Zahlungsstatt
  bei  den  K.  Zoll=  und  K.  Steuerstellen.  Bekanntmachung  des  Finanzministeriums
vom  4.  Juli  1893.  239.

Zollwesen  s.  Zinsscheine.

Zwangsenteignung.  Ermächtigung  der  Gemeinde  Rexingen,  Oberamts  Horb,  zur  Erwerbung
des  für  die  Korrektion  der  Vizinalstraße  von  Rexingen  nach  Grünmettstetten  erforderlichen
Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  12.  Mai
1893.  83.

Ermächtigung  der  K.  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  die  Erweiterung
der  Bahnstation  Altbach  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
Königliche  Verordnung  vom  23.  Juli  1893.  241.

Ermächtigung  der  K.  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  die  Erweiterung
des  Bahnhofs  Göppingen  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
Königliche  Verordnung  vom  16.  Dezember  1893.  317.

 

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).