Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)

  
Seite des Nr. der 
In bal t. Regierungs= Bekannt= 
lattes. machung. 
Weimar (Haupt= und Residenz-Stadt). Porto-Freithümer auf Königl. 
Preuß. Posten zwischen derselben und Erfurt, zwischen Weimar oder 
Jena und Allstedt, zwischen Weimar oder Jena und Oldisleben 7. IV. 
Witwen und Walsen der Medizinal-Personen. Statut vom 
23. Februar uber die Pensions= und Unterstügungs-Anstalt für 
dieselen:: 99P—18. — 
Zimmerinnungen. Die sich bei denselben um das Meisterrecht 
bewerbenden Gesellen müssen zuvor eine Prüfung bei der Ober- 
Baubehörde bestehen ..»......................... 5. II. 
Jollämter aller Art in dem Gesammt= Zollvereine. Deren Be- 
kanntmachunng . . .. . .. . .. . . . 165 - 1851 — 
Zollgesetz vom 1. May 18118 27—39. — 
Vom. 12. Dezember 1833. Patent uͤber die fernere Güleigkeit ves. 
selben in gewissen nahmhaft gemachten Fällen 110. — 
Zollgesetzgebung in den Aemtern Allstedt und Oldieleben. Geset 
über deren Modificirung vom 6. Julsl...... 1471. II. 
27. — 
Zollordnung vom 1. May 1888 p T 
Zoll- Strafgesetz vom 1. May 1838, oder Gesetz wegen Unter- 27. — 
suchung und Bestrafung der Zollvergehen. AA . . . 687—104— 
Zollverein. Gesetz vom 1. May 1838 über den n mit den 27. — 
zu dem Jollvereine gehörigen Länden 105- 100.— 
Zollvergehen. Die bieher bei denfeleen gesetlichen Sorcfantheile 
der Denuncianten finden nicht mehr Stattt 121. II. 
Zollzahlungen. Angabe der Münz= Sorten, welche bei denselben 
aus den Staaten des süddeutschen Münzvereines angenommen 
weren r % % . 128. III. 
  
  
Vorstehendes Repertorium ist in Folge Nr. 7 des bei Einfuͤhrung des Großherzog- 
lichen Regierungs-Blattes erschienenen höchsten Patentes vom 18. März 1817 und gemäß 
Nr. 4 der bei Errichtung der Weimarischen Zeitung erlassenen Verordnung vom 2. März 
1832 gefertiget und abgedruckt worden. 
Weimar den 31. Dezember 1838. 
Die Redaktion des Großsherzogl. Regierungs-Blattes, 
Ernst Müller.
	        
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