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Diese Namen sollen aber nicht nach Gutduͤnken oder nach dem bloßen
Klange, sondern gerade so, wie sie der Anzeigende selbst oder wie man sie
in seinem Wohnorte zu schreiben pflegt, jedoch unter Verbesserung offenbarer
Verstuͤmmelungen oder anderer, sorgfaͤltig zu ermittelnden Unrichtigkeiten,
auf welche aber der Anzeigende zugleich aufmerksam zu machen ist, aufgeschrie-
ben werden, und ist dabei, so oft der Name derselben Person oder derselben
Familie in dem einen oder anderen Buche wieder vorkommt, eine durchaus
gleiche Schreibart zu beobachten, so daß z. B. nicht einmahl „Kaiser“
und das andere Mahl „Keyser“ vorkomme.
Auch ist zur Andeutung des weiblichen Geschlechtes dem Familiennamen
nicht die Sylbe in anzuhängen, z. B. Sara Schmidtin statt Sara
Schmidt. Dezgleichen muß, so oft der Fall vorkommt, den Genitiv eines
Familiennamens einzuschreiben, der Artikel benutzt werden, um eine den Namen
entstellende Beugung, z. B. „Moses Huhns“ statt „des Moses Huhn,“
zu vermeiden.
8g. 7.
Von jeder in ein Register einzutragenden Person ist auch der Ort, wo
dieselbe Heimathsberechtigt ist, anzugeben, besonders dann, wenn dieser Ort
von dem zeitigen Wohnorte der Person verschieden ist.
Orte außer dem Rabinats= oder Pfarr-Sprengel sind noch durch An-
gabe des Landes oder des Amtes und Bezirkes, worin sie liegen, zu bezeich-
nen, (z. B. Mühlhausen im Königlich Preußischen Regierungs-
bezirke Erfurt, Kaltensundheim im Großherzoglich Sachsischen
Amtsbezirke Kaltennordheim).
g. 8.
Die wichtigeren Zahlen, namentlich in den Geburts-Registern der Tag
der Geburt, sowie in den Sterbe-Registern der Tag des Todes, sind nicht
mit Ziffern, sondern mit Buchstaben zu schreiben.
g. 9.
Zur Erleichterung des Nachschlagens und besonders der Aufstellung der
Stammtaseln sollen die vorkommenden Trauungs= und Todes-Falle bei jedes-
mahliger Eintragung in das Trauungs= und Sterbe-Register, sofern die be-
troffene Person auch in den Geburts-Registern steht, zugleich auch in letzte-
ren an dem einschlagenden Orte unter der Rubrik: „Nachträgliche Be-
merkungen“ angemerkt werden.