Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)

Neben- Zollaͤmter I. an der Grenze. 
  
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Bemerkungen. 
  
Ort. baupt Amtebezirk. 
13/Neuhaus. Stühlingen. 
11 Radolphzell. Randegg. 
15 Ueberlingen. 
16 Meeröburg. kudwigshafen. 
Zu VI. Kurbefsen. 
1 Veckerhagen. Carlshafen. Das Steuecrame Wanfried — mit Niederlagerecht — hat die Bekugniß zu Begleit- 
  
  
  
scheinertheilung und Erledigung nach und von Wigenhausen, Cassel und Garlshafen, in- 
gleichen nach und von sämmtlichen Süchsischen, Baierischen und Thüringischen Hauptzoll= 
und Hauptsteucr-Aemtern. 
Zu VII. Grosberzosthbun Sessen. 
Die beiden Neben-Zollämter Worms und Bingen haben Niederlagerecht. 
Auf Verlangen können dahin von den dazu bercchtigten Aemtern Waaren miktelst Be- 
gleirschein I. nach vorheriger spezieller Kevision unter Verschluß abgelassen werden, gleich- 
wie, wenn aus diesen Niederlagen ein Ausgang über die Grenze den Gesammtvercins 
Statt findet, auch dieser durch spezielle Ausgangs-Reoision an der Grenze oder bei eir 
nem vorliegenden Haupt-ollamte konstatirt werden muß. 
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