166
Benennung der Gegenstände.
Zollsätze für 100 Kilogramm
vom 1. Oltober 1864
an.
im Jahre 1862.
gebleichtes..w ..... «......
gefärbtes
Zweidrähtiges Baumwollengarn:
rohes.
..
gebleictes
gefärbtes
Zu K-tten angelegtes Baumwollengarn:
rohes
. X.,„„„2.,„„„2„...„
gebleichtes..w ....
gefärbtes
Rohes, gebleichtes oder gesärbtes, drei- oder mehrdrähtiges Baumwollengarn:
in einfacher Drehuunnn
in mehrfacher Drehung oder Zwirnung
Baumwollene Gewebe, rohe, glott, geköpert, auch Zwillich:
Iste Klaosse, wenn 100 Quadratmetres 11 Kilogramm ober mehr wiegen:
bei 35 Fäden und darunter auf 5 Quadratmillimetres
bei 36 Fäden und darüber auf 5 Quadratmillimetrtess
2te Klasse, wenn 100 Quadratmetres 7 bis ausschließlich 11 Kilogr. wiegen:
bei 35 Fäden und dornernnr
bei 36 bis 43 Fden
bei 44 Fäden und dorüber
3te Klasse, wenn 100 Quadratmetres 3 bis ausschließlich 7 Kilogr. wiegen:
bei 27 Fäden und darntterÖ
bei 28 bis 35 Fäden
bei 36 bis 43 Fäden
bei 44 Fäden und darüber
Baumwollene Gewebe:
gebleichte.
gefärbte.. .. ... ...
—. ...22
—. .. 2
bedruckket.
Baumwollener Sammet, und zwar:
seidenartiger (genannt Velvet):
roh
Der um 15 pEt. erhöhte Zoll für das ein-
fache, rohe Garn.
Der Zollsatz für das einfache, rohe Garn
5 25 Centimen auf das Kilogramm er-
öht.
Der Zollsatz für die Nummer des zur Dre-
hung verwendeten einfachen Garus um
30 pCt. erhöht.
Der Zollsatz für das rohe, zweidrähtige
Garn um 15 pCt. erhöht.
Der Zollsatz für —8 zweidräthige, rohe
Garn um 25 Centimen auf das Kilogr.
erhöht.
Der Zollsatz für das einfache Garn um
30 PpéCt. erhöht.
Der Zollsatz für das rohe, zu Ketten au-
gelegte Garn um 15 pECt. erhöht.
Der Zollsatz für das rohe, zu Ketten an-
gelegie Garn um 25 Centimen auf das
ilogramm erhöht.
6 Centimen auf je 1000 Metres.
12 Centimen auf je 1000 Metres.
— Frs. 50 Cts. für dos Kilogr.
— 14 80 14 –
– 7“ 60 "“ —
1 « »
« 80 14 —
1 7?7“ 20 «
1.,„ 90 „ —
3 14 — 14 —
15 pCt. mehr als für das rohe Gewebe.
25 Centimen auf das Kilogr. mehr als
für das rohe Gewebe.
15 pECt. des Werthes.
— Frs. 85 Cis. für das Kilogr.