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S. 19.
Nach beendigter Revision erfolgt die Entrichtung des Eingangszolles. eurrihns
Der Waarenführer erhält darüber eine Qulttung, und zwar wenn die
Deklaration zweifach ausgefertiget worden ist, auf dem einen Exemplar derselben.
Hat der Waarenführer über Waaren für verschiedene Empfänger nur
eine Deklaration übergeben: so kann er verlangen, daß das Zollamt, neben
Ertheilung der allgemeinen Quittung auf dem Duplikate der Deklaration, auf
jedem Frachtbriefe den summarischen Betrag des entrichteten Eingangszolles
von den darin verzeichneten Waaren aumerke.
g. 20.
In dem gquittirten Eremplar der Deklaration, oder in der besonders aus- rens *5
gefertigten Quittung wird dem Waarenführer vorgeschrieben, innerhalb welcher *“
Frist und auf welcher Straße er seine Ladung durch den Grenzbezirk zu füh-
ren und ob und bei welcher Kontrole-Stelle er solche anzumelden habe.
Sollen die Waaren im Grenzbezirke bleiben: so wird dem gemäß das Erfore
derliche bemerkt.
#. 21.
Hiermit ist die Abfertigung geschlossen und der Waarenführer erhült
sämmtliche Frachtbriefe und sonstige, in Bezug auf seine Ladung von ihm
übergebene Papiere (§. 2), nachdem jedes einzelne Stück derselben mit dem
Jollstempel versehen worden, zurück, um sich damit gegen die Waarenempfän-
ger über die ordnungsmäßige Deklaration der Waaren ausweisen zu können.
g. 22.
Ist die fernere Anmeldung bei einer Kontrole-Stelle an der Binnenlinie 5) Tn
vorgeschrieben: so müssen derselben die Quittungen oder die Duplikate der Stmae
an der
Deklarationen übergeben werden. innenlinic.
Die Ladung wird mit diesen sie begleitenden Papieren dußerlich verglichen, “
welche, wenn sich dabei nichts zu erinnern findet, der Waarenführer, mit der
Bescheinigung über die geschehene Anmeldung versehen, zurückerhält. Die
Kontrole-Stelle ist indessen auch zur nähern und, bei erheblichen Gründen,
selbst zur speziellen Revision befugt.
Land=
Transpert.