Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)

  
t äte des l Wek, der 
egierungs-Bekannt- 
J 5D "# t Wartrsl mackung. 
Patrimonial= Gerichte;z deren Gebühren bei auftragsweiser 
Verdußerung und Verpfändung schriftsässiger Grundstücke 193. II. 
Pensions-Wstalt für die Witwen und Waisen der Modizinal= 
Personen des Großherzogthumss PP—18. — 
Pfandgeld bei forstlichen Vergehen. Dessen Bezahlung. . . . . . 113. IV. 
Philologisches Seminar zu Jena. Die Theologie Studi- 
renden sollen an demselben Theil nehherrrnn ..... 6. iii. 
Polizei- Veamten. Verordnung fuͤr dieselben vom 15. Juny 
zur Ueberwachung der Postgerechtsame .... . .. . ... .... .... .. 161 - 163 1. 
Porto-Freithömer in Großherzoglichen Dienstsachen mit Hinsicht 
auf die Uebereinkünfte mit Thurn und Tarxis und mit Preußen 
vom Jahre 1824 und vom Jahre 183937 . .. ... .. 7. IV. 
Auf den fahrenden Posten des Großherzogthumes für Geldversen- » 
dringenundAkten-PaqueteinGroßherzoglichenDienstsachcn111« J. 
Postordnung vom 26. November 1819. Erléuterung der Vor- 
schrift in Nr. 14 des Anhanges zu derselben, wornach jedes, das 
Gewicht eines Pfundes übersteigende Paquet mit einem besonderen 
Begleitungsbriefe oder Frachtbriefe zu versehen ist ..... .. ....... 5. I. 
Verordnung über das Verfahren bei Kontraventionen gegen dieselbe 161—163] 1. 
Preußische Unterthanen; deren Heimathsscheine und deren Hei- 
mathsverhältnisse auf den Fall ihrer Trauung in dem Großher--- 127,. I# 
zogthume ................·....... ......... . 164. III. 
Privat- Schulen. Die Kandidaten der Theologie, welche solche 
in einem Orte des Großherzogthumes anlegen wollen, haben sich 
zuvor einer pädagogischen Prüfung zu unterwerfen 6. III. 
Privat-Waldungen. Größere Holzabtriebe, Holzausrodungen 
und Holzschläge in denselben ... ....«.... 151. — 
Siehe auch Gemeindewaldungen. 
Prozeß über den jüngsten Besih und Erxekutiv-Proze. ... 160. I#. 
Prozeß-Verfahren. Authentische Interpretation des §. 9 des 
Gesetzes zur Abkürzung und Verbesserung desselben vom 12. April 
1833, binsichtlich des Ausbleibens des Klägers in dem auf die 
Klage anberaumten Güte= und Rechto-Terminen . .. . .. 144. — 
Durch §. 28 des Gesetzes zur Abkürzung und Verbesserung des Pro- 
zeß-Verfahrens soll die Vorschrift vom 15. Jonuar 1819 über 
den Anfang des Laufes der Gegenbeweis-Frist nicht aufgehoben seynn 193. 1II. 
Prufungen der Baugewerke durch die Ober-Baubehörde ... 5. II. 
Der Kandidaten der Theologie in der Pädagogik. .»«.-.».. 6. III. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.