28 u ha Il t.
Seite des
Regierungs-
lattes.
Nr. der
Bekannt-
machung.
B.
Rechtsmittel. In allen Theilen des Großherzogthumes finden
auch bei Streitigkeiten über den jüngsten Besitz und im Erekutiv-
Prozesse alle, nach Maßgabe des Werthes des Gegenstandes zu-
lässige Rechtomittel Stattt... . ...... .........
ReisenderStudikendmindedniglichPreußifchenStaaten
ModigqstwiiddemJustiz-AmteBürgeceinverlelbt.
Mudolstadt (Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt). Uebereinkunft
mit demselben, wegen gegenseitiger Uebernahme der Vagabunden
und Ausgewiesenen
l EEEEIIEIIIIEIIIIIIIIIIIIIII
S.
Schaumburg-Lippe (Fürstenthu); dessen Anschluß an den Han-
nover-Oldenburg-Braunschweigschen Steuerverein, mit Ausnahme
des Amtes Blomberg ....
Schulmänner, künftige, dürfen die Aneignung der erforderlichen
pä#dagogischen Fertigkeiten und Kenntnisse auf der Universitat nicht
verabsäumen ... .02 —hs3
Sicherheitsmannschaften. Uebereinkunft mit der Krone Baiern,
wegen Gestattung der Nacheile durch dieselben gegen Verbrecher 2c.
Siegelgelder. Verbot wegen des ferner nicht Statt findenden Be-
zuges derselben. Siehe auch Erbgebühngen
Sporteln- und Gehühren-Taze, allgemeine, vom 27. April
1836. Interpretationen über mehre darin für zweifelhaft ange-
sprochene Bestimmungen ... .....
Gesetz vom 29. Juny, im Betreff einiger Abänderungen und Nach-
träge zu F. 106 des Sporteln = Gesezes ..... ...
Die Gebühren der Patrimonial-Gerichte bei Veräußerung und Ver-
pfändung schriftsässiger Grundstücke sollen nach F. 19 des Sporteln-
Gesetzes liquidirt ween,.
Sporteln= Liquidationen. Auf diese dürfen die rechtmäßig
hergebrachten Erbgebühren und Siegelgelder nie gesetzt und den
Verpflichteten angefordert werden, sondern es ist solches durch be-
sondere kostenfreie Zufertigung zu bewirken
2
160.
164.
118.
153—159
129.
6.
115—117
117.
2 0—2 6.
119.
193.
117.